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Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: OFSPD
43 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1290/17 OBR 12; ST 989/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird im Hinblick auf die Beantwortung durch Hessen Mobil zur Frage der Verbreiterung gebeten, sich gegenüber Hessen Mobil einzusetzen, 1. die Interessen der in Frankfurt lebenden Bürgerinnen und Bürger entlang der BAB 5 zu vertreten, wonach der Schutz der Gesundheit durch Lärm Vorrang haben muss, 2. durch den Eingriff nördlich der BAB 5 die flächen- und ressourcenschonender Variante zum Ausbau zu nutzen, 3. den in der ursprünglichen Planung (B-Plan 803) des Riedberges nicht vorgesehenen Lärmschutzwall im Bereich der L 3019 konkret zu fordern und 4. die Pläne zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Vor vielen Jahren wurde im Ortsbezirk Kalbach Land von Seiten der Stadt entlang der A 5 angekauft, damit ein Lärmschutzwall gebaut werden kann. Zu dieser Zeit war kein Ausbau der BAB 5 erkennbar oder geplant. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Eigentumsrechte Privater an dieser Stelle erwähnt werden. Es muss nördlich oder südlich oder hälftig zu beiden Seiten Grundbesitz erworben werden. Im nördlichen Bereich ist die Fläche frei verfügbar, durch die Topographie des Geländes besser geeignet, die Eingriffe in die Natur und Landschaft sind geringer, und somit ist eine Erschließung einfacher möglich. Daher ist diese Variante planerisch zu verfolgen. Im Bereich Kalbach-Riedberg ist bereits ein Lärmschutzwall in Teilen vorhanden, der beim Ausbau in Randbereichen angegriffen wird. Weiterhin ist dieser sicherlich durch zusätzlichen Lärm zu erhöhen und damit im Durchmesser zu verbreitern. Im Bereich von Kalbach befinden sich die ökologisch wertvollen Feuchtwiesen des Kalbachs sowie neu angelegte - von örtlichen Vereinen betreute - Streuobstwiesen.

Inhalt

Antrag vom 06.06.2017, OF 173/12

Betreff: Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1290/17 OBR 12; ST 989/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird im Hinblick auf die Beantwortung durch Hessen Mobil zur Frage der Verbreiterung gebeten, sich gegenüber Hessen Mobil einzusetzen, 1. die Interessen der in Frankfurt lebenden Bürgerinnen und Bürger entlang der BAB 5 zu vertreten, wonach der Schutz der Gesundheit durch Lärm Vorrang haben muss, 2. durch den Eingriff nördlich der BAB 5 die flächen- und ressourcenschonender Variante zum Ausbau zu nutzen, 3. den in der ursprünglichen Planung (B-Plan 803) des Riedberges nicht vorgesehenen Lärmschutzwall im Bereich der L 3019 konkret zu fordern und 4. die Pläne zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen.

Begründung: Vor vielen Jahren wurde im Ortsbezirk Kalbach Land von Seiten der Stadt entlang der A 5 angekauft, damit ein Lärmschutzwall gebaut werden kann. Zu dieser Zeit war kein Ausbau der BAB 5 erkennbar oder geplant. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Eigentumsrechte Privater an dieser Stelle erwähnt werden. Es muss nördlich oder südlich oder hälftig zu beiden Seiten Grundbesitz erworben werden. Im nördlichen Bereich ist die Fläche frei verfügbar, durch die Topographie des Geländes besser geeignet, die Eingriffe in die Natur und Landschaft sind geringer, und somit ist eine Erschließung einfacher möglich. Daher ist diese Variante planerisch zu verfolgen. Im Bereich Kalbach-Riedberg ist bereits ein Lärmschutzwall in Teilen vorhanden, der beim Ausbau in Randbereichen angegriffen wird. Weiterhin ist dieser sicherlich durch zusätzlichen Lärm zu erhöhen und damit im Durchmesser zu verbreitern. Im Bereich von Kalbach befinden sich die ökologisch wertvollen Feuchtwiesen des Kalbachs sowie neu angelegte - von örtlichen Vereinen betreute - Streuobstwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Februar 2017OFOF 132/12Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
  2. 17. Februar 2017OMOM 1290Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenDirektanregung
  3. 29. Mai 2017STST 989Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenStellungnahme
  4. 6. Juni 2017Sie sind hier
    OFOF 173/12Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 23. Juni 2017OAOA 174Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergAnregung
  6. 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2372Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 13 · 23.06.2017
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 174 2017 Die Vorlage OF 173/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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