Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 23.06.2017, OA 174 entstanden aus Vorlage: OF 173/12 vom 06.06.2017
Betreff: Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1290/17 OBR 12; ST 989/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird im Hinblick auf die Beantwortung der Frage bezüglich der Verbreiterung der BAB 5 gebeten, sich gegenüber Hessen Mobil dafür einzusetzen, dass 1. die Interessen der in Frankfurt lebenden Bürgerinnen und Bürger entlang der BAB 5 derart vertreten werden, dass der Schutz der Gesundheit vor Lärm Vorrang haben muss; 2. durch den Eingriff nördlich der BAB 5 die flächen- und ressourcenschonendere Variante zum Ausbau genutzt wird; 3. der in der ursprünglichen Planung des Riedberges (B-Plan Nr. 803) nicht vorgesehene Lärmschutzwall im Bereich der L 3019 konkret gefordert wird; 4. die Pläne zeitnah den Bürgerinnen und Bürgern in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen sind.
Begründung: Vor vielen Jahren wurde im Ortsbezirk Kalbach Land vonseiten der Stadt entlang der BAB 5 angekauft, damit ein Lärmschutzwall gebaut werden kann. Zu dieser Zeit war kein Ausbau der BAB 5 erkennbar oder geplant. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Eigentumsrechte Privater an dieser Stelle in der Vorlage ST 989 erwähnt werden. Es muss nördlich oder südlich oder hälftig zu beiden Seiten Grundbesitz erworben werden. Im nördlichen Bereich sind die Flächen frei verfügbar und durch die Topographie des Geländes besser geeignet. Somit sind die Eingriffe in die Natur und Landschaft geringer und eine Erschließung ist einfacher möglich. Daher ist diese Variante planerisch zu verfolgen. Im Bereich Kalbach-Riedberg ist bereits ein Lärmschutzwall in Teilen vorhanden, der beim Ausbau in Randbereichen angegriffen wird. Weiterhin ist dieser sicherlich aufgrund des zusätzlichen Lärms zu erhöhen und damit im Durchmesser zu verbreitern. Im Bereich von Kalbach befinden sich die ökologisch wertvollen Feuchtwiesen des Kalbachs sowie neu angelegte - von örtlichen Vereinen betreute - Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2017OFOF 132/12Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 17. Februar 2017OMOM 1290Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenDirektanregung
- 29. Mai 2017STST 989Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenStellungnahme
- 6. Juni 2017OFOF 173/12Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2017Sie sind hierOAOA 174Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergAnregung
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2372Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)