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Mehr Bäume für Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Innenstadtgebiete benötigen vor allem in den Straßen mehr Baumbestand, damit durch Abkühlungseffekte, Wasserrückhaltung und Schattenwirkung die Folgen des Klimawandels abgemildert werden können. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anregung wie folgt: Zu Punkt 1: Bei Fällungen und Nachpflanzungen von Bäumen werden zwei Gruppen unterschieden, Straßenbäume und Bäume in Grünanlagen. Diese beiden Gruppen können wegen ihrer unterschiedlichen Standortbedingungen nicht gleich betrachtet werden. Bäume in Grünanlagen werden in der Regel zeitnah nachgepflanzt. Trotz aller Nachpflanzungen kann es zu negativen Abweichungen in der Statistik kommen, da ein vorhandener, zu dichter Baumbestand Nachpflanzungen an gleicher Stelle nicht ermöglicht. Nachpflanzungen im dichten Bestand haben aufgrund des Schatten- und Wurzeldrucks anderer Gehölze keine Chance anzuwachsen und sind somit nicht sinnvoll. Hier wird auf Naturverjüngung gesetzt, das heißt, gefällte Einzelbäume werden nicht explizit nachgepflanzt, da im direkten Umfeld ausreichend junge, wüchsige, heimische Sämlinge nachwachsen, die den gefällten Einzelbaum perspektivisch ersetzen werden. Diese Sämlinge werden erst ab Erreichen einer entsprechenden Größe (Höhe/Stammumfang) ins Baumkataster aufgenommen. In den Frankfurter Grünanlagen standen im Jahr 2022 laut Statistik 132.645 Einzelbäume. Jahre 2016 2017 2018* 2019* 2020* 2021 2022* Fällungen 963 943 580 1502 2216 1496 767 Ersatzpflanzungen 65 65 96 169 230 217 363 Neupflanzungen 260 260 358 391 6 15 421 Differenz -638 -618 -126 -942 -1980 -1264 17 *Hitzesommer Straßenbäume Bei Straßenbäumen wird eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 angestrebt. Dies ist jedoch aufgrund von Baumaßnahmen, der Erstellung neuer Einfahrten, beengter Standortverhältnisse oder Anleiterungsflächen für den zweiten Rettungsweg nicht immer möglich. Das Haupthindernis für viele Nachpflanzungen ist die Einhaltung von Schutzabständen zu vorhandenen Leitungen und Kanälen im Untergrund. Die Statistik weist für das Jahr 2022 60.493 Straßenbäume aus. Jahre 2016 2017 2018* 2019* 2020* 2021 2022* Fällungen 541 546 315 588 1.080 688 767 Ersatzpflanzungen 268 83 494 234 219 250 361 Neupflanzungen 424 974 974 219 108 128 180 Differenz 151 511 1.153 -135 -753 -310 -226 *Hitzesommer Ab dem Hitzesommer 2018 sind die Fällungen von Bäumen deutlich angestiegen, da vorgeschädigte Bäume trotz zusätzlicher Pflegemaßnahmen noch schneller ausgefallen sind als in den Jahren zuvor. Hitze- und Trockenschäden aus den Hitzejahren 2018, 2019 und 2020 sowie 2022 haben sich zum Teil in den jeweiligen Jahren als auch mit Verzögerung in den Folgejahren bemerkbar gemacht bzw. werden sich auswirken. Zu Punkt 2: Zu den angefragten Daten auf Ebene der Ortsbezirke werden keine Statistiken geführt, da diese Daten aus fachlicher Sicht bisher ohne Belang waren. Ein händisches Auswerten der Daten für die Ortsbezirke ist durch das Grünflächenamt nicht leistbar. Hierzu müsste ein neues EDV-Tool entwickelt werden. Zu Punkt 3: Zunächst sei vorangestellt, dass die Baumpflanzungen nicht rückläufig sind, aber wünschenswert höher sein könnten. Die personelle Ausstattung der Grünflächenbezirke ist in den vergangenen Jahren im Bereich der Baumkontrolle zur Verkehrssicherung aufgestockt worden. Der Bereich der Grünentwicklung und -unterhaltung dagegen verharrt seit Jahren auf gleichbleibenden Personalstärken. Somit können die zunehmenden Anforderungen bei Baumpflanzungen und Baumpflege nicht bewältigt werden. Gleiches gilt für die finanzielle Ausstattung der Grünflächenunterhaltung, die mit den Werten des letzten genehmigten Haushalts aus dem Jahr 2018 planen und arbeiten muss. Zu Punkt 4: Die drei aufeinanderfolgenden Hitzejahre 2018, 2019 und 2020 haben zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Baumpflege geführt, da die Anzahl der Baumschäden und die daraus folgenden Maßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren erheblich angestiegen sind. Die Mittelanmeldungen für die Baumpflege wurde den Bedarfen entsprechend angepasst konnten aber im Rahmen des gesamtstädtischen Haushalts nicht berücksichtigt werden. Zu Punkt 5: Derzeit gibt es bei den Straßenbäumen 1.714 Leerstellen im Stadtgebiet. Diese müssen, vorbehaltlich der Leitungsprüfungen, in den kommenden Jahren nachgepflanzt werden. Für die Nachpflanzung dieser 1.714 Leerstellen werden ca. 11 Mio € benötigt (ca. 6.500 €/Baum). Die Kalkulation beruht lediglich auf einem 1:1 Austausch des Baums nach örtlichen Gegebenheiten. Sie beinhaltet die Fräsung des Wurzelstubbens, den Austausch des Baumsubstrats, die Pflanzung des Baums und die Anwachs- und Entwicklungspflege. Die Jungbaumbewässerung erfolgte früher für 2 Jahre, mittlerweile liegt der Bewässerungszeitraum bei 5 bis 10 Jahren. Nicht enthalten in der Kalkulation sind Anpassungsmaßnahmen, die durch den Klimawandel notwendig werden sowie ggf. erforderliche Leitungsumlegungen. Damit den Bäumen ein ausreichend großer Wurzelraum zur Verfügung gestellt wird, müssen die Entsiegelung des Baumumfelds und die Vergrößerung der unterirdischen Baumgruben erfolgen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Baumpflanzungen, vor allem in befestigten Bereichen, ohne die Vergrößerung der Baumgrube, ohne Schutz der Baumscheibe gegen Verdichtungen durch Begehen oder Befahren keinen Sinn machen. Für nachhaltige Baumpflanzungen hat Qualität Vorrang vor Quantität. Die Neuordnung von Straßenräumen mit Ausweisung eines durchgängigen Pflanzstreifens wäre eine nachhaltige Möglichkeit, neue Baumstandorte in der Innenstadt zu generieren. In den Grünanlagen gibt es aktuell 2.311 Leerstellen. Die Nachpflanzung dieser Leerstellen würde ca. 10 Mio € kosten (ca. 4.000 €/Baum). In Grünanlagen müssen ebenfalls Bodenverbesserungen vorgenommen werden, die aber weniger kostenintensiv sind als bei Straßenbäumen. Zur Organisation und Durchführung der Bepflanzung von Leerstellen in Straßen und Grünanlagen bedarf es nach den derzeitigen Berechnungen (ohne die notwendigen baulichen Veränderungen im Baumumfeld zu betrachten) in jedem Grünunterhaltungsbezirk einer zusätzlichen Fachkraft, welche die Nachpflanzungen vorbereitet und betreut (z.B. Bearbeitung von Trassenabfragen, Erstellung der Grundlagen für Ausschreibungen, Überwachung der Baumgrubenherstellung und Baumpflanzung, Überwachung der Baumbewässerung während der Anwachs- und Entwicklungspflege, Durchführung entsprechender Abnahmen, Steuerung der Jungbaumpflege). Insgesamt werden dauerhaft 4 Mitarbeitende der Eingruppierung EG 6 (4 x 56.000 €) zusätzlich benötigt. Darüber hinaus wird in der Abteilung Planung und Bau ein/e Planer:in benötigt, um vorhandene, beengte Baumstandorte zu prüfen und bedarfsgerecht zu überplanen. Personalbedarfe, die bei der Planung und Vergrößerung von Baumstandorten sowie der Erstellung von Gesamttrassenplänen beim ASE erforderlich werden, sind hier nicht eingerechnet. Damit weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich erfolgen können, müssen durch das ASE umfangreiche, systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das Potential und den Aufwand von Baumneupflanzungen zu erfassen. Zu den Punkten 6, 7 und 8: Schließung von Baumstandorten Insbesondere Leitungen und Kanäle im Erdreich verhindern oftmals Nach- und Neupflanzungen von Straßenbäumen. Dies führt zu einer negativen Bilanz bei der Gegenüberstellung von Fällungen und Nachpflanzungen. In den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg, insbesondere in den 70er und 80er Jahren, wurden aus Unkenntnis bzw. mangels Vorgaben, Bäume auf Ver- und Entsorgungstrassen gepflanzt. Ebenso wurden nachträglich Ver- und Entsorgungsleitungen durch vorhandene Baumgruben geführt, so dass heute viele Bäume nicht mehr am gleichen Standort ersetzt werden können. Erst nach einer Baumfällung und dem Ausheben der Baumgrube ist es Vorort möglich zu erkennen, ob eine Baumscheibe neu bepflanzt werden kann oder geschlossen werden muss. Bäume sollen, nach den gängigen Richtlinien, 2 m Abstand zu Leitungen und Kanälen im Boden halten (beim Einbau von Wurzelsperren 1,50 m). Werden diese Abstände unterschritten, muss d. Baumpflanzende für eventuelle Schäden an den Leitungen und Kanälen aufkommen. Erforderliche Reparaturen erreichen schnell einen 6-stelligen Betrag (s. Danziger Platz). Im Umkehrschluss sind Baumpflanzungen im vorhandenen Straßenraum bei Unterschreitung der Mindestabstände nur tragbar, wenn das Grünflächenamt bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) von Schadensansprüchen seitens der Versorgungsträger freigesprochen werden.

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