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Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: STMagistrat
62 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5. Es wird erläutert, dass die Preise für Schüler:innen aus Frankfurt am Main subventioniert sind und variieren können, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Sozialstatus. Ziel ist es, eine einheitliche Preisgestaltung für registrierte Schüler:innen zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

An allen allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt am Main, die einen warmen Mittagstisch anbieten, wird das warme Mittagessen subventioniert, d.h. für alle Schüler:innen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben, beträgt der Essenspreis entweder 0 € oder 1 € oder 3 €. Gemäß Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 04.10.2007, § 2790 (M 218) ist festgelegt, dass ab dem 01.01.2008 (bis auf Widerruf) der ermäßigte Essenspreis maximal 3 € pro warmen Mittagessen betragen darf. Schüler:innen aus Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhielten oder im Besitz eines Frankfurt Passes waren oder eine Kostenzusicherung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hatten, erhielten alle bis zum 31.07.2019 ein warmes Mittagessen für 1 €. Durch das "Starke Familien Gesetz", gültig ab dem 01.08.2019, erhalten nun alle Schüler:innen, die eine BuT Kostenzusicherung vorlegen, ein warmes Mittagessen für 0 €. Schüler:innen, die einen Frankfurt Pass besitzen, erhalten ein warmes Mittagessen für 1 €. Alle anderen Schüler:innen erhalten das Mittagessen zum vergünstigten Essenspreis von 3 €. Ausnahmen: Essensangebote in/ von Kiosken fallen nicht unter die Subventionierungsregelungen, genau wie externe Nutzer:innen (wie z.B. Gäste, Eltern) der Schulmensa. Diese Essensteilnehmer:innen müssen den tatsächlichen Essenspreis, welcher der Caterer in seinem Angebot kalkuliert hat, bezahlen. Schüler:innen, die bei dem Essensanbieter nicht im Bestell- und Bezahlssystem registriert, sich nicht über einen Schüler:innenausweis legitimieren können und somit nicht als Schüler:in der Schule erfasst sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf ein vergünstigtes Mittagessen. Sie werden als Vollzahler behandelt und müssen daher den tatsächlichen Essenspreis bezahlen. Die Akzeptanz des Mittagessens variiert je nach Schulform, Betreuungsform in der Schule, Speiseplan, Platzangebot in der Mensa. Auch variiert die Teilnahme am Mittagessen von Tag zu Tag, von Stadtteil zu Stadtteil und ist ebenfalls von Caterer zu Caterer unterschiedlich. Durch Corona waren die Essenszahlen stark zurückgegangen, da die Schulcafeterien nicht mehr vollumfänglich von allen Schüler:innen genutzt wurden bzw. genutzt werden konnten. Für die Schulen im Ortsbezirk 5 wurden für das Schuljahr 2022/2023 folgende durchschnittliche Essenszahlen, anhand dem Magistrat vorliegenden Abrechnungen, pro Tag ermittelt und nach Schule mit Essensanbieter aufgelistet. Es gilt ferner zu beachten, dass es in Frankfurt am Main noch ein paar wenige Schulen gibt, die derzeit kein warmes Schulmittagessen anbieten oder nur ein Kioskangebot haben. Schulname Essensanbieter Ø Essen pro Tag Berthold-Simonsohn-Schule (sämtliche Standorte) Keine Essensversorgung 0 Carl-Schurz-Schule GEG Gastro Service (GEG) 150 Carl-von-Weinberg-Schule Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH 155 Deutschherrenschule Keine Essensversorgung 0 Frauenhofschule Organisiert vom Förderverein 75 Freiherr-vom-Stein-Schule Familie Adler 105 Friedrich-Fröbel-Schule Organisiert vom Förderverein 115 Gruneliusschule Arbeiter Samariter Bund (ASB) 87 IGS Süd GEG 125 Gymnasium Süd GEG 73 KGS Niederrad GEG 400 Martin-Buber-Schule Keine Essensversorgung 0 Mühlbergschule ASB 208 Riedhofschule apetito 120 ESB Plätze, 60 BUT-Essen Schillerschule ASB 100 Textorschule GEG 190 Die Stadt Frankfurt am Main als öffentlicher Auftraggeber darf keine von den Unternehmen übermittelten Informationen weitergeben. Im Rahmen des öffentlichen Wettbewerbes (Ausschreibungsverfahren) ist die Wahrung der Vertraulichkeit oberstes Gebot, somit wird der tatsächlich kalkulierte Essensabgabepreise der jeweiligen Schule von dem jeweiligen Caterer seitens des Magistrats nicht öffentlich gemacht. Für die Preiskalkulation werden Rahmenbedingungen vorgegeben, die der Anbieter in seiner Kalkulation berücksichtigen muss. Der Caterer muss jeden Tag zwei vollwertige Mittagessen inkl. Getränk anbieten, wovon ein Gericht immer vegetarisch sein muss und das zweite Gericht immer dem Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) entsprechen muss. Der Anteil von Bio/Öko-Lebensmitteln in den Speisen muss mindestens 30 % betragen und der tatsächlich zum Einsatz kommende Fleisch- und Wurstwaren Anteil muss sogar zu 100 % aus mindestens zertifizierter ökologischer Erzeugung gemäß EU-Basisverordnung stammen. Es werden weiterhin Angaben wie z.B. die maximale Vertragslaufzeit, die Anzahl der jährlichen Verpflegungstage, die Gesamtschüleranzahl der Schule, die Schulform, die Essenszeiten, die Nebenkosten, gemacht. Ebenso wird ein Kalkulationsblatt mit festen Kostenarten an den Caterer übergeben, welches er vollständig ausfüllen muss. Für eine Portion warmes Mittagessen werden beispielhaft folgende Kostenarten abgefragt: Wareneinsatz, Personalkosten, Verwaltungskosten, Kauf eines elektronischen Kassensystems, Reparaturen an Küchengeräte, etc. Die Stadt Frankfurt am Main hat u. a. die Vergabekriterien im Jahr 2020 neu beschlossen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 26.03.2020, § 5491 (M 27)). Für alle registrierten Schüler:innen kostet das warme Mittagessen 0 €, 1 € oder 3 €. Die Differenz zum tatsächlichen Essensabgabepreis trägt die Stadt Frankfurt am Main / der Leistungsträger. Es werden somit keine unterschiedlichen Preise an den verschiedenen Schulen in den verschiedenen Stadtteilen für die registrierten Schüler:innen aufgerufen. Nur Schulleitungen, Lehrer:innen, pädagogische Fachkräfte, sonstige Mitarbeiter:innen der Schule sowie Eltern und Gäste und nicht registrierte Schüler:innen sind von der Subventionierungsregelung der Stadt Frankfurt am Main ausgenommen und müssen den vollen Essenpreis (gemäß dem eingereichten Angebot des Caterers) zahlen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2023OFOF 708/5Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 24. März 2023VV 644Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Anfrage
  3. 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 Wochen
    STST 960Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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