Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, Informationen über die Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5 zu erhalten. Es wird gefordert, die unterschiedlichen Preise zu erklären und eine Vereinheitlichung der Preise zu prüfen, um die finanzielle Belastung für Familien zu reduzieren.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5 zu beantworten.
- Welche Preise werden für Mittagessen in den Schulen in dem genannten Bezirk aufgerufen?
- Warum werden für Mittagessen unterschiedliche Preise aufgerufen?
- Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen das Angebot Schulmittagessen täglich in Anspruch?
- Welche Anbieter versorgen welche Schule?
- Wie werden die Preise kalkuliert?
- Wie kann erreicht werden, dass die Preise für Mittagessen vereinheitlicht werden?
Begründung
In den Schulen im Frankfurter Süden werden unterschiedliche Preise aufgerufen, die die Schülerschaft bezahlen muss. Das Mittagessen sorgt für erhebliche Kosten in Familien. Es ist nicht ersichtlich, warum es teils erhebliche Unterschiede in den Preisen gibt. Zur Bildungsgerechtigkeit gehört auch, dass sich Eltern Mittagessen für ihre Kinder leisten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023OFOF 708/5Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. März 2023Sie sind hierVV 644Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 960Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1