Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Auskunft über die Kosten für Mittagessen in Schulen des Bezirks, um die unterschiedlichen Preise zu klären und eine Vereinheitlichung zu erreichen. Dies soll zur Bildungsgerechtigkeit beitragen und Familien entlasten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5.
- Welche Preise werden für Mittagessen in den Schulen genannten Bezirk aufgerufen?
- Warum werden für Mittagessen unterschiedliche Preise aufgerufen?
- Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen das Angebot Schulmittagessen täglich in Anspruch?
- Welche Anbieter versorgen welche Schule?
- Wie werden die Preise kalkuliert?
- Wie kann erreicht werden, dass die Preise für Mittagessen vereinheitlicht werden?
Begründung
In den Schulen im Frankfurter Süden werden unterschiedliche Preise aufgerufen, die die Schülerschaft bezahlen muss. Das Mittagessen sorgt für erhebliche Kosten in Familien. Es ist nicht ersichtlich, warum es teils erheblichen Unterschieden in den Preisen gibt. Zur Bildungsgerechtigkeit gehört auch, dass sich Eltern Mittagessen für ihre Kinder leisten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023Sie sind hierOFOF 708/5Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. März 2023VV 644Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 960Auskunftsersuchen zu den Kosten für Mittagessen in Schulen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme