Ist der Ortsbezirk 1 für Starkregen gerüstet?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Frage, ob der Ortsbezirk 1 für Starkregenereignisse gerüstet ist. Es wird erläutert, dass das Kanalnetz für häufige Regenereignisse ausgelegt ist, jedoch nicht für außergewöhnliche Starkregenereignisse. Die Stadt arbeitet an Maßnahmen zur Verbesserung des Überflutungsschutzes und betont die Verantwortung der Grundstückseigentümer.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Kanalnetz wird in der Regel für Regenereignisse ausgelegt, wie sie statistisch gesehen alle 3 bis 5 Jahre auftreten. Diese Anforderung erfüllt das Mischwasserkanalnetz im Innenstadtbereich. Für sogenannte außergewöhnliche Starkregenereignisse, wie sie statistisch deutlich seltener auftreten, kann das Kanalnetz aus Kosten- und Platzgründen nicht ausgelegt werden. Um den Überflutungsschutz im Sinne der städtischen Daseinsvorsorge zu verbessern, arbeitet die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eng mit den anderen beteiligten Ämtern zusammen, um z. B. Flächen zu entsiegeln oder sogenannte Notwasserwege für oberflächig abfließendes Regenwasser zu realisieren. Im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Starkregenvorsorge obliegt es darüber hinaus jedem Grundstückseigentümer selbst, seine Liegenschaft vor Überflutung zu schützen. Ein vollständiger Schutz kann nicht gewährleistet werden.
Insbesondere der innerstädtische Bereich ist durch seinen hohen Versieglungsgrad und das Konfliktpotenzial bei der Flächennutzung geprägt. Potenzielle Entsieglungsflächen im öffentlichen Raum stellen vor allem die Frankfurter Stadtplätze dar. In der Arbeitsgruppe "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" arbeiten die städtischen Ämter und die SEF eng zusammen. Hier wird derzeit eine Priorisierungsmatrix für die verschiedenen Stadtplätze ausgearbeitet.
Neu- und Umbauplanungen werden im Zuge von Erschließungsmaßnahmen grundsätzlich auf ihre Klimaverträglichkeit und im Hinblick auf die Entwässerung überprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2021OFOF 199/1Ist der Ortsbezirk 1 für Starkregen gerüstet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 26. Oktober 2021OMOM 910Ist der Ortsbezirk 1 für Starkregen gerüstet?Direktanregung
- 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 931Ist der Ortsbezirk 1 für Starkregen gerüstet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab