Frankfurter Immobilienmarkt
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Elbestraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Baustellen für den Fernbahntunnel kommunizieren18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Falschparkende in der Niddastraße02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elbestraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919
Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Erkenntnisse zu den dargestellten Immobilienvorgängen und deren Finanzierung liegen dem Magistrat nur bedingt vor. So hat die ABG FRANKFURT HOLDING mit Vertrag vom 27.02.2014 ihren ehemaligen Firmensitz an die Elbestraße 48 - 50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH veräußert. Bekannt ist lediglich der Name des zu diesem Zeitpunkt handelnden Geschäftsführers, weitere Vertretungsberechtigte sind nicht bekannt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Namensnennung nicht möglich. Der Magistrat kann im Zusammenhang mit diesem Immobilienverkauf mitteilen, dass der Käufer sich gegenüber der ABG FRANKFURT HOLDING verpflichtet hat, dass er neben der gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss die übrigen Räumlichkeiten einschließlich des Souterrains ausschließlich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nutzt. Diese Festlegung wurde mit einer Verpflichtung zur Weitergabe an den Rechtsnachfolger vereinbart. Zum Zeitpunkt des Immobilienkaufvertrages war der ABG FRANKFURT HOLDING die dargestellte Demonstration nicht bekannt. Zu dem Objekt in der Wingertstraße liegen dem Magistrat keine Informationen vor, jedoch kann der Grundstücksverkauf von der Franconofurt AG an die Kettenhofweg-130-Projektentwicklungs-GmbH bestätigt werden. Bauberatungsgespräche zu der Elbestraße 48-40 und dem Kettenhofweg 130 haben mit der mutmaßlich gemeinten Person nicht stattgefunden. Hinsichtlich der letzten Frage hat der Magistrat zwar Verständnis für die zugrundeliegende Intention. Es ist aber auch in aller Deutlichkeit festzustellen, dass Beratungen und ähnliches nicht verweigert werden können, weil gegenüber der aufsuchenden Person und ihren Geschäftsgebaren Bedenken bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2016OFOF 152/2Frankfurter ImmobilienmarktOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2016OMOM 993Frankfurter Immobilienmarkt IIDirektanregung
- 28. November 2016OAOA 95Frankfurter ImmobilienmarktAnregung
- 19. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 919Frankfurter ImmobilienmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab