Frankfurter Immobilienmarkt II
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Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 153/2 vom 10.11.2016
Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt II Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche rechtlichen Möglichkeiten er sieht, auf die zukünftige Nutzung bzw. Eigentümerschaft von Immobilien, die sich im Besitz von illegalen Eigentümerstrukturen befinden, einzuwirken; 2. mit welchen rechtlichen Mitteln sichergestellt werden kann, dass Häuser (und somit auch deren Mieter), die sich im Besitz von illegalen Eigentümerstrukturen befinden, für den Zeitraum eines ggf. längeren Prozesses und insbesondere nach einer Verurteilung der hinter solchen illegalen Eigentümerstrukturen stehenden Personen nicht in unklaren Rechtsverhältnissen belassen werden; 3. ob es aus seiner Sicht Sinn macht, ggf. entsprechende Kapazitäten oder eine Expertise beim Rechtsamt der Stadt Frankfurt vorzuhalten.
Begründung: Eine Eigentümerstruktur, von der mehrere Personen, darunter u. a. auch ein im Westend ansässiger Arzt, zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen sind, besitzt u. a. Wohnungen im Westend und im Nordend. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft dieser Objekte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2016OFOF 137/2Frankfurter ImmobilienmarktOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2016OFOF 153/2Frankfurter Immobilienmarkt IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2016OFOF 152/2Frankfurter ImmobilienmarktOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2016OAOA 95Frankfurter ImmobilienmarktAnregung
- 28. November 2016Sie sind hierOMOM 993Frankfurter Immobilienmarkt IIDirektanregung
- 3. Februar 2017STST 274Frankfurter Immobilienmarkt IIStellungnahme
- 19. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 919Frankfurter ImmobilienmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats