Planung für das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei
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Zusammenfassung
Die Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei befindet sich in der Entwurfsphase und wird im Herbst 2021 im Ortsbeirat vorgestellt. Die Bürgerbeteiligung, die bereits seit 2014 stattfindet, hat zu konkreten Wünschen und Anliegen geführt, die in die Planung einfließen.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Planungen für die Erweiterung des Günthersburgparks auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei befinden sich in der Entwurfsphase. Die Entwurfsplanung soll im Herbst 2021 im Ortsbeirat vorgestellt werden. Im August 2020 wurde den Mitgliedern der Ortsbeiräte 3 und 4 die Vorentwurfsplanung erläutert. Nach dem Einarbeiten von Änderungsvorschlägen stimmten die Ortsbeiräte der Planung bei einer erneuten Vorstellung im September 2020 zu. Die Vorentwurfsplanung basiert auf einem Beteiligungsprozess, der bis ins Jahr 2014 zurückreicht. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein sogenannter "Runder Tisch" ins Leben gerufen, der in den Folgejahren vier Mal stattfand. An diesen Treffen mit Workshopcharakter nahmen neben den Mitgliedern der Ortsbeiräte 3 und 4 und der Kinderbeauftragten auch Vertreterinnen und Vertreter aus allen Institutionen teil, die in und um den Günthersburgpark ansässig sind, wie z. B. das Stalburgtheater, der Kinderschutzbund, die Kinderzentren, der Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und der Bouleverein. Aus der Erfahrung derer Arbeit mit Erwachsenen und Kindern im Park wurden konkrete Wünsche und Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern in die Workshops eingebracht. Einzelne Interessierte, die sich mit Ideen für das ehemalige Werkstattgelände an Mitglieder der Ortsbeiräte gewandt hatten, wurden ebenso in die Workshops eingeladen. Die verschiedenen Anregungen und Nutzungsanforderungen wurden gesammelt und waren bereits Grundlage für das Vergabeverfahren der Planungsleistung sowie schließlich im vergangenen Jahr für die Vorentwurfsplanung. Parallel dazu hat der Magistrat im Jahr 2017 einen städtebaulich - landschaftsplanerischen Wettbewerb mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei war dabei eine Teilfläche des Wettbewerbsgebiets. Eine weitere offene Bürgerbeteiligung für das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ist wegen der vorgenannten bereits durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Es ist geplant, in diesem Jahr im Rahmen der Entwurfsplanung eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen für die geplanten Spielflächen im Erweiterungsteil des Günthersburgparks durchzuführen. Der Magistrat setzt damit die Anregung des Ortsbeirats um (siehe Auskunftsersuchen vom 16.08.2018, V 974 und Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2198).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2021OFOF 1031/3Planung für das Gelände der ehemaligen StadtgärtnereiOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2021OMOM 7166Planung für das Gelände der ehemaligen StadtgärtnereiDirektanregung
- 21. April 2021OFOF 11/3Planung für das Gelände der ehemaligen StadtgärtnereiOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 912Planung für das Gelände der ehemaligen StadtgärtnereiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab