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Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!

Vorlagentyp: STMagistrat
87 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Abbruch des Bunkers genehmigt und eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit Museum und Café genehmigt. Es wird sichergestellt, dass der Glauburgplatz nicht beeinträchtigt wird und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat im Dezember 2019 den Abbruch des Bunkers genehmigt. Außerdem liegt eine bisher noch nicht beschiedene Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 35 Wohnungen und einem Museum mit Café im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage vor. Das Gebäude ist hiernach als U-förmiger Baukörper geplant, wobei die beiden Schenkel des Gebäudes bis unmittelbar an die Grenze des Glauburgplatzes reichen sollen. Die Freifläche um das geplante Gebäude soll unmittelbar in den Glauburgplatz übergehen und eine öffentliche Wegeverbindung zu diesem schaffen. Es wird keinen Höhenversatz in dem Ausmaß mehr geben, wie er derzeit vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund erachtet der Magistrat die vom Ortsbeirat angesprochene Sandsteinmauer nicht als erhaltenswert, zumal diese auf dem Grundstück des Glauburgbunkers steht und sich somit nicht im Eigentum der Stadt befindet. Die Baustellenführung liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Er hat diesbezüglich die einschlägigen Vorschriften - insbesondere auch was Emissionen und die Vermeidung von Gefährdungen anbetrifft - zu beachten. Die Inanspruchnahme des Glauburgplatzes durch das benachbarte Bauvorhaben während und nach der Bauzeit wird ausgeschlossen, da die Fläche intensiv als Spielplatz genutzt wird und die Verkehrssicherheit in vollem Umfang und zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Die Ausweisung von Baustelleneinrichtungsflächen und -zufahrten sowie Materiallagerungen auf dem Glauburgplatz im Zuge der Bautätigkeit sind untersagt. Weiterhin ist die Andienung der Gastronomie, die Zuwegung zum Gebäude, sowie dessen Ver- und Entsorgung nach der Fertigstellung über die Spielplatzfläche untersagt. Selbstverständlich wird der Magistrat den Bauherrn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auf seine Sorgfaltspflichten hinweisen, nicht zuletzt auch aufgrund des angrenzenden Spielplatzes. Im erforderlichen Umfang wird auch eine Bauüberwachung erfolgen. Nicht möglich, aber aus den vorgenannten Gründen auch nicht erforderlich, ist eine entsprechende vertragliche Regelung zwischen Magistrat und Bauherrn.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2018OMOM 3654Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Direktanregung
  2. 13. September 2018OFOF 535/3Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 18. Januar 2019STST 107Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Stellungnahme
  4. 11. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 Wochen
    STST 910Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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