Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!
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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Glauburgplatzes! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den zukünftigen Baumaßnahmen am Glauburgbunker, ehemals Explora, dafür zu sorgen und während der gesamten Bautätigkeit sicherzustellen, dass der Glauburgplatz inklusive der Sandsteinmauer an der Grenze zum Bunkergrundstück in seiner Gestalt und Funktion unangetastet bleibt. Insbesondere wird der Glauburgplatz zu keiner Zeit, auch nicht vorübergehend, zur Lagerung von Material oder zum Abstellen von Baugeräten freigegeben und nicht zur Baustelleneinrichtung genutzt. Außerdem wird die Baustelle im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen und ausgehende Gefährdungen so eingerichtet, dass der Platz durchgängig zum Spielen, für Feste und zum Aufenthalt von Personen, vor allem Kindern und Jugendlichen, zur Verfügung steht. Entsprechende Auflagen und Regelungen sind seitens des Magistrats gegenüber dem Investor vertraglich und durch kontinuierliche Überwachung sicherzustellen.
Inhalt
Antrag vom 13.09.2018, OF 535/3
Betreff: Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den zukünftigen Baumaßnahmen am Glauburgbunker, ehemals Explora, dafür zu sorgen und während der gesamten Bautätigkeit sicherzustellen, dass der Glauburgplatz inklusive der Sandsteinmauer an der Grenze zum Bunkergrundstück in seiner Gestalt und Funktion unangetastet bleibt. Insbesondere wird der Glauburgplatz zu keiner Zeit, auch nicht vorübergehend, zur Lagerung von Material oder zum Abstellen von Baugeräten freigegeben und nicht zur Baustelleneinrichtung genutzt. Außerdem wird die Baustelle im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen und ausgehende Gefährdungen so eingerichtet, dass der Platz durchgängig zum Spielen, für Feste und zum Aufenthalt von Personen, vor allem Kindern und Jugendlichen, zur Verfügung steht. Entsprechende Auflagen und Regelungen sind seitens des Magistrats gegenüber dem Investor vertraglich und durch kontinuierliche Überwachung sicherzustellen.Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2018, OF 530/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2018OMOM 3654Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Direktanregung
- 13. September 2018Sie sind hierOFOF 535/3Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019STST 107Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Stellungnahme
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 910Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP