Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!
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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Glauburgplatz per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3654 entstanden aus Vorlage: OF 535/3 vom 13.09.2018
Betreff: Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes! Der Magistrat wird gebeten, bei den zukünftigen Baumaßnahmen am Glauburgbunker, ehemals Explora, dafür zu sorgen und während der gesamten Bautätigkeit sicherzustellen, dass der Glauburgplatz inklusive der Sandsteinmauer an der Grenze zum Bunkergrundstück in seiner Gestalt und Funktion unangetastet bleibt. Insbesondere wird der Glauburgplatz zu keiner Zeit, auch nicht vorübergehend, zur Lagerung von Material oder zum Abstellen von Baugeräten freigegeben und nicht zur Baustelleneinrichtung genutzt. Außerdem wird die Baustelle im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen und ausgehende Gefährdungen so eingerichtet, dass der Platz durchgängig zum Spielen, für Feste und zum Aufenthalt von Personen, vor allem Kindern und Jugendlichen, zur Verfügung steht. Entsprechende Auflagen und Regelungen sind seitens des Magistrats gegenüber dem Investor vertraglich und durch kontinuierliche Überwachung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2018Sie sind hierOMOM 3654Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Direktanregung
- 13. September 2018OFOF 535/3Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019STST 107Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Stellungnahme
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 910Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats