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Zukunft des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: OM
80 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4037 entstanden aus Vorlage: OF 578/3 vom 15.11.2018

Betreff: Zukunft des Glauburgbunkers Vorgang: OM 3654/18 OBR 3 Der Ortsbeirat ist weiterhin der Meinung, den Glauburgbunker als Stadtteilzentrum zu erhalten. Sollte sich dies nicht verwirklichen lassen, wird der Magistrat aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten:

  1. Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Glauburgbunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt; 2. für den Neubau sind mindestens 30 Prozent (15 Prozent/15 Prozent) geförderter Wohnungsbau plus 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren; 3. die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z. B. des Erdgeschosses und gegebenenfalls des ersten Obergeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen; 4. der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 3654 unangetastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2018OFOF 578/3Zukunft des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2018Sie sind hier
    OMOM 4037Zukunft des Glauburgbunkers
    Direktanregung
  3. 8. April 2019STST 669Zukunft des GlauburgbunkersStellungnahme
  4. 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1054Zukunft des GlauburgbunkersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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