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Zukunft des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: OFSPD
80 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: - Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Bunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt. - Für den Neubau sind mindestens 30% (15%/15%) geförderter Wohnungsbau zu realisieren. - Die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z.B. des Erdgeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen. - Der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit unangetastet.

Inhalt

Antrag vom 15.11.2018, OF 578/3

Betreff: Zukunft des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: - Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Bunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt. - Für den Neubau sind mindestens 30% (15%/15%) geförderter Wohnungsbau zu realisieren. - Die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z.B. des Erdgeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen. - Der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit unangetastet.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2018Sie sind hier
    OFOF 578/3Zukunft des Glauburgbunkers
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2018OMOM 4037Zukunft des GlauburgbunkersDirektanregung
  3. 8. April 2019STST 669Zukunft des GlauburgbunkersStellungnahme
  4. 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1054Zukunft des GlauburgbunkersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 54
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4037 2018 Die Vorlage OF 578/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zukunft des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat ist weiterhin der Meinung, den Glauburgbunker als Stadtteilzentrum zu erhalten. Sollte sich dies nicht verwirklichen lassen, wird der Magistrat aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: 1. Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Glauburgbunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt; 2. für den Neubau sind mindestens 30 Prozent (15 Prozent/15 Prozent) geförderter Wohnungsbau plus 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren; 3. die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z. B. des Erdgeschosses und gegebenenfalls des ersten Obergeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen; 4. der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 3654 unangetastet."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

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