Zukunft des Glauburgbunkers
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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: - Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Bunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt. - Für den Neubau sind mindestens 30% (15%/15%) geförderter Wohnungsbau zu realisieren. - Die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z.B. des Erdgeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen. - Der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit unangetastet.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2018, OF 578/3
Betreff: Zukunft des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: - Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Bunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt. - Für den Neubau sind mindestens 30% (15%/15%) geförderter Wohnungsbau zu realisieren. - Die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z.B. des Erdgeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen. - Der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit unangetastet.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018Sie sind hierOFOF 578/3Zukunft des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018OMOM 4037Zukunft des GlauburgbunkersDirektanregung
- 8. April 2019STST 669Zukunft des GlauburgbunkersStellungnahme
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1054Zukunft des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP