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Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Aufstellung eines Tempo-30-Schildes an der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg abgelehnt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduktion sind nicht gegeben, da keine erhöhte Gefahrenlage oder Unfallzahlen vorliegen. Zudem wird eine drastische Reduktion der Geschwindigkeit als zu riskant erachtet.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält in § 45 eine Vielzahl von möglichen Rechtsgrundlagen, welche jedoch bei Beschränkungen des fließenden Verkehrs, wozu die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gehört, durch den § 45 Absatz 9 StVO zusätzlich eingeschränkt werden. So fordert § 45 Absatz 9 StVO nicht nur, dass Verkehrszeichen nur angeordnet werden dürfen wo diese zwingend erforderlich sind, sondern auch, dass auf Grund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage bestehen muss. Die Rechtsprechung legt diese Voraussetzungen sehr strikt aus, sodass die Anforderungen etwa erst bei konkreten Unfällen erfüllt sind. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass die Unfälle etwa nicht durch Geschwindigkeitsüberschreitungen passiert sein dürfen, sondern bei Einhaltung der an sich zulässigen Höchstgeschwindigkeit, welche jedoch für die Örtlichkeit zu hoch bemessen ist und der Verkehrsteilnehmende trotz der im Verkehr erforderlichen Aufmerksamkeit nicht erkennen konnte, dass er seine Geschwindigkeit weiter reduzieren muss. Zwar bestehen Ausnahmen zu diesen Einschränkungen, etwa zum Vollzug eines Luftreinhalteplans nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), diese sind hier jedoch nicht einschlägig.

Selbst wenn auf Grund der geschilderten Situation § 45 Absatz 1 Satz 1 StVO im Aspekt der Sicherheit des Verkehrs als Ermächtigungsgrundlage zur Verkehrsbeschränkung in Form einer Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht kommen könnte, scheitert die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage an den Beschränkungen des § 45 Absatz 9 StVO, da an dieser Stelle keine erhöhten Unfallzahlen vorliegen.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer Verkehrsbeschränkung liegen daher nicht vor. Im Übrigen wäre auch eine direkte Geschwindigkeitsreduktion von 80 km/h auf 30 km/h zu stark, zumal dies außerorts geschieht, sodass hierdurch die Gefahr von Auffahrunfällen gesehen wird.

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat die örtliche Situation bereits überplant. Es sind jedoch noch Abstimmungen mit Hessen Mobil erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2022OFOF 339/11Tempo 30 Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. November 2022OMOM 3093Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellenDirektanregung
  3. 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 898Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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