Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
Stellungnahme des Magistrats
Der von Wiesen geprägte Grünzug mit dem Lachegraben zwischen Nied und Griesheim liegt im Landschaftsschutzgebiet der hochwertigen Zone II. Gemäß Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main befindet sich dieser Bereich in einem Schwerpunktgebiet zur Erhaltung, Optimierung, Entwicklung und Wiederherstellung von Offenlandlebensräumen feuchter bis nasser Standorte, einschließlich Fließgewässern und deren Auen (Zielraum 50 Grünzug Lachegraben). Der Bau von mehreren befestigten, fahrradtauglichen Wegen, die den schmalen Grünzug queren, widerspricht den oben genannten Zielen, da damit eine Zerschneidung und erhebliche Beeinträchtigung der Wiesen und ihrer Biotopverbundfunktion einhergeht. Der Magistrat bedauert, die Anregung - trotz der offenkundigen Sinnhaftigkeit aus Radverkehrssicht, ausgewählte Wege zu befestigen - derzeit nicht weiterverfolgen zu können.