Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Schaffung von passierbaren, fahrradtauglichen Wegen über den Lachegraben geprüft. Aufgrund der Schutzmaßnahmen für die Wiesen und deren Biotopverbundfunktion kann die Anregung jedoch nicht weiterverfolgt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der von Wiesen geprägte Grünzug mit dem Lachegraben zwischen Nied und Griesheim liegt im Landschaftsschutzgebiet der hochwertigen Zone II. Gemäß Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main befindet sich dieser Bereich in einem Schwerpunktgebiet zur Erhaltung, Optimierung, Entwicklung und Wiederherstellung von Offenlandlebensräumen feuchter bis nasser Standorte, einschließlich Fließgewässern und deren Auen (Zielraum 50 Grünzug Lachegraben). Der Bau von mehreren befestigten, fahrradtauglichen Wegen, die den schmalen Grünzug queren, widerspricht den oben genannten Zielen, da damit eine Zerschneidung und erhebliche Beeinträchtigung der Wiesen und ihrer Biotopverbundfunktion einhergeht. Der Magistrat bedauert, die Anregung - trotz der offenkundigen Sinnhaftigkeit aus Radverkehrssicht, ausgewählte Wege zu befestigen - derzeit nicht weiterverfolgen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2022OFOF 421/6Griesheim: Fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2022OFOF 465/6Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2165Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenDirektanregung
- 9. September 2022STST 2031Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenStellungnahme
- 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 857Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab