Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von Sportanlagen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Möglichkeit, UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in Sportanlagen nachzurüsten. Aufgrund des hohen technischen Aufwands und der bereits bewährten Hygienekonzepte wird jedoch auf eine Nachrüstung verzichtet. Zukünftige Neubauten sollen jedoch die Installation solcher Anlagen prüfen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Gesprächen mit unterschiedlichen Anbietern und Fachplanern kann festgestellt werden, dass die Nachrüstung der Dreifeldsporthalle im Sportpark Preungesheim oder anderer Sportanlagen im Stadtgebiet mit einer UV-C-Lichttechnik zur Desinfektion der Luft grundsätzlich möglich ist, der technische Aufwand jedoch enorm ausfällt.
Die erstellten und inzwischen gut bewährten Hygienekonzepte der Sportverbände haben es in der Vergangenheit ermöglicht, auch während der Pandemie sicher Sport auszuüben, so dass auf eine aufwändige Nachrüstung der Liegenschaften verzichtet wird. Bei zukünftigen Neubauten wird der Einbau einer entsprechenden Anlage geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 43/10Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 179Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenDirektanregung
- 17. September 2021STST 1685Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenStellungnahme
- 4. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 844Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab