Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von Sportanlagen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befürwortet die schnelle Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen. Es wird jedoch festgestellt, dass die Einführung von UV-C-Lichttechnik in Umkleideräumen nicht zu einer Änderung des Sportangebots führen würde, da keine Ausnahmeregelungen für die Öffnung der Umkleiden bestehen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich wird die Ansicht geteilt, dass der Sportbetrieb so schnell wie möglich umfassend aufgenommen werden soll. Dazu werden, im Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und selbstverständlich unter Beachtung der aktuellen Verordnungslage, unterschiedliche und mehrgleisige Vorkehrungen getroffen, die die Ausübung von Sport ermöglichen. Unter diesen Voraussetzungen ist der Sportbetrieb auf einer Sportanlage wie dem Sportpark Preungesheim frühzeitig in der Pandemie ermöglicht worden. Jedoch waren in den Verordnungen zur Kontaktbeschränkung keine Ausnahmeregelungen vorgesehen, die eine Öffnung von Umkleiden unter bestimmten (technischen) Rahmenbedingungen, wie z.B. der Nutzung der UC-C-Lichttechnik, ermöglicht hätten. Eine ggf. mögliche Ausstattung des Sportparks Preungesheim mit UV-C-Lichttechnik hätte daher nicht zu einem geänderten Sportangebot geführt. Unabhängig von den gültigen Vorschriften zur Ausübung von Hallensportarten, hat sich das Sportamt mit den Technologie-Anbietern in Verbindung gesetzt um die Machbarkeit der Haustechnik-Nachrüstung zu prüfen, die - aufgrund der hohen Auftragslage bei den entsprechenden Fachfirmen - leider noch andauert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 43/10Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 179Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierSTST 1685Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenStellungnahme
- 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 844Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab