Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von Sportanlagen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Einsatz von UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von Sportanlagen zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, die Infektionsgefahr in geschlossenen Räumen zu reduzieren und den Sportbetrieb, insbesondere für Jugendliche, schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Bezirkssportanlage Preungesheim und in den Turnhallen/ Umkleideräumen von Sportanlagen im Ortsbezirk 10 der Einsatz von Geräten möglich ist, die mit Hilfe von starkem UV-Licht Viren abtöten.
Begründung
Spezielle UV-Strahlen töten binnen kürzester Zeit sämtliche Viren (https://www.bfs.de/DE/themen/opt/anwendung-alltag-technik/uv/uv-c-strahlung/uv-c-desinfektion.html). Die auf LED-Lampen basierenden Desinfektionssysteme können beispielsweise in das Lüftungssystem und die Klimaanlage eingebaut werden und die angesaugte und dann in den Raum abgegebene Luft sterilisieren. Das gilt auch für Geräte, die unterhalb einer Decke installiert werden. Die Umkleideräume sind mit der Begründung geschlossen worden, dass die Virenlast in den geschlossenen Räumen bei einer großen Anzahl von Menschen eine Infektionsgefahr darstellt. Daher sollte der Lösungsansatz UV-Licht als hochwirksame Technik eingesetzt werden. Sportler, besonders Jugendliche, müssen so schnell wie möglich wieder die Möglichkeit zu Gemeinschaftssport erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 43/10Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 179Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenDirektanregung
- 17. September 2021STST 1685Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenStellungnahme
- 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 844Neue UV-C-Lichttechnik zur Virenbekämpfung in den Umkleideräumen von SportanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats