Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem dauerhaften Erhalt der Stadtbäume im Ortsbezirk 1. Es werden Maßnahmen zur Überwachung und Einhaltung der Baumschutzauflagen bei Baumaßnahmen beschrieben, um den Baumbestand zu schützen und zu erhalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Die Baumschutzauflagen zum Schutz von Wurzelbereich, Stamm und Baumkrone werden durch das Grünflächenamt bei Baumaßnahmen entsprechend gefordert. Die Baumschutzauflagen lassen sich nicht immer 1 zu 1 umsetzen, sodass bei Bedarf Kompromisse gefunden werden müssen. In der Regel werden bei Großbaumaßnahmen Baumsachverständige zur Überwachung und Einhaltung des Baumschutzes eingesetzt. Allen bekannten Bauherr:innen von Baustellen, die im Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamts liegen, wird das Faltblatt "Frankfurt. Baumstark. - Merkblatt für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum und an Straßen" zusätzlich als grafische Darstellung der Baumschutzauflagen verpflichtend mitgegeben.
Zu 2.:
Siehe Antwort zu Frage
- Zu 3.: Die Forderungen zu Punkt 3 werden standardmäßig umgesetzt. Zu 4.: In der Regel werden bei Großbaumaßnahmen Baumsachverständige zur Überwachung und Einhaltung des Baumschutzes eingesetzt. Kleinere Baustellen werden mit eigenem Personal kontrolliert. Dieses steht dem Grünflächenamt bei weitem nicht in ausreichender Personalstärke zur Verfügung, um eine flächendeckende Kontrolle aller Baustellen mit Baumbestand im Stadtgebiet zu gewährleisten. Das Grünflächenamt greift bei Bekanntwerden von Fehlverhalten kurzfristig zum Schutz und Erhalt des Baumbestands ein. Zu 5.: Bei festgestellten Baumschäden, bis hin zum Totalverlust, werden Wertgutachten erstellt, die den Wertverlust erfassen. Dieser wird den Verursacher:innen in Rechnung gestellt. Das Verfahren ist gerichtsanerkannt. Zusätzlich können Ersatzpflanzungen, incl. 5 Jahren Anwachs- und Entwicklungspflege festgelegt werden. Zu 6.: Grundsätzlich werden für Baumschäden, bis hin zum Totalverlust, Wertgutachten erstellt, die den Wertverlust erfassen Somit besteht eine allgemeine Regelung. Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen können bei Baumaßnahmen, die sowohl den Baumbestand des Grünflächenamts, als auch des ASE betreffen, notwendig werden, da Baumaßnahmen in der Regel nicht vergleichbar sind und individuell betrachtet werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2023MM 229Bauvorhaben FOUR, Frankfurt/Main, Gemarkung Frankfurt -1 -, Flur 21, Flurstücke 23/3 und 23/2, Flur 26, Flurstück 19/5 hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 12. Januar 2024OFOF 1115/1Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024OMOM 4973Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 830Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab