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Parkplatz Klinikum Maingau

Vorlagentyp: STMagistrat
125 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 819

Betreff: Parkplatz Klinikum Maingau Nach Kenntnis des Magistrats ist auf dem Gelände des Klinikums der Neubau eines Wohn-und Ärztehauses geplant. Bisher liegt jedoch weder ein Bauantrag vor noch wurden diesbezüglich bereits Beratungsgespräche geführt. Von der Planung einer Tiefgarage ist dem Magistrat in diesem Zusammenhang nichts bekannt. Wie dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 30 vom 14.01.2013 berichtet wurde, liegt für den angesprochenen (Schotter-)Parkplatz, der wegen nutzungsbedingter Staubentwicklung häufig Anlass für Beschwerden war, eine Baugenehmigung vor. Zwar wurde die betreffende Fläche nach Erteilung der Baugenehmigung als Parkplatz in Nutzung genommen, jedoch im Übrigen nicht wie genehmigt befestigt und bepflanzt. Daher hat der Magistrat bereits im Oktober 2013 die Beendigung der Parkplatznutzung verfügt. Aufgrund der bestehenden Neubauabsichten des Trägers der Klinik und der bis dahin noch nicht geklärten weiteren Verwendung der als Parkplatz genutzten Fläche wurde für die Nutzungsbeendigung - auch mit Blick auf die angespannte Parkplatzsituation im Umfeld der Klinik - eine großzügige Frist bis Ende 2016 gewährt. Voraussetzung hierfür war, dass der Parkplatz provisorisch befestigt wurde, um eine weitere Staubentwicklung zu vermeiden. Die provisorische Befestigung des Parkplatzes ist im Sommer 2013 erfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2013STST 30Unbefestigter Parkplatz in der Mercatorstraße - Umweltgefahren vermeidenStellungnahme
  2. 31. Januar 2015OFOF 754/3Parkplatz Klinikum MaingauOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 12. März 2015OMOM 3971Parkplatz Klinikum MaingauDirektanregung
  4. 8. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 125 Wochen
    STST 819Parkplatz Klinikum Maingau
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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