Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 782
Betreff: Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen Die Ambulante Jugendhilfe (AJH) in Frankfurt am Main wird von einer Vielzahl von Trägern erbracht. Bei dem von Veränderungen betroffenen Angebot handelt sich ausdrücklich nicht um Präventionsangebote oder Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die geplante Umsteuerung der AJH - hin zum Ausbau von Inobhutnahmeplätzen - betrifft ausschließlich die als Rechtsanspruch gesetzlich verankerten Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Auch hier ist zu differenzieren zwischen dem Angebot der AJH des städtischen Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und den ambulanten erzieherischen Hilfen nach SGB VIII insgesamt: Ambulante erzieherische Hilfen nach SGB VIII sind als individuelle Leistungsansprüche der Personensorgeberechtigten im Gesetz verankert. Diese Hilfen setzen nach Antragstellung der Personensorgeberechtigten ein, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen gegeben sind (§ 27 SGB VIII). Die Entscheidung hierüber sowie über die geeignete Leistungsart wird für den jeweiligen Einzelfall im Kinder- und Jugendhilfesozialdienst getroffen. Die ambulanten erzieherischen Hilfen sind somit Pflichtleistungen, die unfraglich durch die Jugendhilfe bereitgestellt werden müssen. Den Schwerpunkt dieser Hilfsangebote bilden dabei der Erziehungsbeistand und die Sozialpädagogische Familienhilfe. Die Leistungen werden in der Regel in der Wohnung der Familie bzw. deren Umfeld und im Sozialraum der jungen Menschen durchgeführt, um die Integration in bereits vorhandene unterstützende Strukturen zu befördern. Eine räumliche Zusammenlegung mehrerer Trägerstandorte wirkt an dieser Stelle nicht kontraproduktiv auf Hilfeverläufe. Selbstverständlich trägt die Stadt Frankfurt dafür Sorge, dass Angebote der ambulanten erzieherischen Hilfen für Familien in ganz Frankfurt zur Verfügung stehen. Derzeit werden diese Leistungsarten durch 36 Anbieter mit einer Gesamtkapazität von ca. 300 Vollzeitäquivalenten für Frankfurter Familien erbracht. Die Abteilung AJH der Kommunalen Kinder- und Jugendhilfe ist Teil dieser 36 Anbieter. Sie deckt ein Auftragsvolumen von 5,3 % des gesamten Leistungssegments ab. Dem gegenüber stehen insgesamt vorhandene Überkapazitäten einzelner Träger, deren mangelnde Auslastung auch wirtschaftlich zu betrachten ist. Die Entscheidung über die Umgestaltung der Angebote der AJH wurde durch die Betriebskommission getroffen. Sie wirkt in zwei relevante Steuerungsbereiche des öffentlichen Trägers hinein:
- Ausbau der notwendigen Plätze für Inobhutnahmen
- Abbau wirtschaftlich problematischer Überkapazitäten im ambulanten Leistungssegment Der Gesetzgeber hat mit dem SBG VIII ein modernes Leistungsgesetz geschaffen, welches vom bedarfsgerechten Zusammenwirken des öffentlichen und freien Trägers lebt. Der öffentliche Träger hat zu gewährleisten, dass ausreichende und geeignete Angebote zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Soweit hierfür anerkannte Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen (§ 4 SGB VIII). Die Entscheidung der Betriebskommission zur Umgestaltung der Angebote ist vor dem Hintergrund wachsender Bedarfslagen im Inobhutnahme- und Flüchtlingsbereich aus Sicht des öffentlichen Trägers nur zu unterstützen. Der Betrieb wird sich aus den ambulanten erzieherischen Leistungen schrittweise zurückziehen. Dieser Prozess wird ca. ein bis drei Jahre dauern. Die Versorgung Frankfurter Familien durch ambulante Hilfen zur Erziehung bleibt durch das Angebot 35 freier Träger bedarfsgerecht gewährleistet. Die in der Anregungsbegründung aufgezeigten Folgen (Gefängnisse infolge fehlender Präventionsarbeit) sind vor dem hier dargelegten Hintergrund nicht nachvollziehbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2014OFOF 600/2Ambulante Jugendhilfe (AJH) - Bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Februar 2015OMOM 3844Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenDirektanregung
- 22. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 782Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab