Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ambulante Jugendhilfe (AJH) - Bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Angebote der AJH (Ambulanten Jugendhilfe) nicht nur für den Ortsbezirk 2, sondern darüber hinaus für ganz Frankfurt erhalten bleiben. Denn die qualitativ sehr hochwertige Präventionsarbeit innerhalb der städtischen Jugend- und Erziehungshilfe, zugehörig dem Eigenbetrieb 57, ist essentiell wichtig für die soziale Infrastruktur. Begründung: Innerhalb der Hilfen zur Erziehung hat die AJH als städtische Jugendhilfeeinrichtung bereits seit 40 Jahren (seit 20 Jahren unter dem Namen AJH) 11.000 Familien, Kinder und Jugendlichen Unterstützung und Hilfen angeboten. Dies spricht für eine bewährte Präventionsarbeit, die für den "sozialen Frieden" in der Stadt Frankfurt sehr wichtig ist. Im Februar und März 2014 wurden die AJH Bockenheim und die AJH Nordweststadt in den jeweiligen Stadtteilen aufgrund von zu hohen Mietkosten geschlossen und an die AJH Bornheim (Nähe Eissporthalle) angegliedert, wobei sie dort auf engem Raum zusammenarbeiten. Dabei entsteht ein sehr hoher logistischer Aufwand für die Hilfeleistenden sowie auch für die Hilfesuchenden. Trotzdem gelingt es den Sozialarbeiterinnen und -arbeiter den hohen qualitativen Standard, der sie auszeichnet, aufrecht zu erhalten. Alternative stationäre Unterbringungsformen sind z.B. Jugendheime oder, wenn die Präventionsarbeit nicht mehr adäquat geleistet werden kann, Gefängnisse. Dies ist eine kostenspielige und pädagogisch gesehen eher nicht erstrebenswerte Lösung. Schon Ende 2013 wurde befürchtet, dass der AJH auf lange Sicht ein endgültiges Aus droht. Begründung dafür ist, dass die Einrichtung innerhalb des Betriebes 57 defizitär sei und geschlossen werden soll. An dieser Stelle sei anzumerken, dass andere städtische Eigenbetrieb, z.B. VGF, der Stadt Frankfurt ebenfalls defizitär sind, allerdings nicht geschlossen werden. Nun wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtung im Oktober 2014 sehr kurzfristig vor vollende Tatsachen gestellt und ihnen mitgeteilt, dass diese Befürchtung zur Wahrheit wird. Die AJH soll zu Gunsten von städtischen Inobhutnahmeeinrichtungen aufgegeben werden. Dabei wäre es wichtig hierbei die AJHs weiter aufrecht zu erhalten und zusätzlich diese Einrichtungen zur Inobhutnahme zu schaffen.

Inhalt

Antrag vom 01.12.2014, OF 600/2

Betreff: Ambulante Jugendhilfe (AJH) - Bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Angebote der AJH (Ambulanten Jugendhilfe) nicht nur für den Ortsbezirk 2, sondern darüber hinaus für ganz Frankfurt erhalten bleiben. Denn die qualitativ sehr hochwertige Präventionsarbeit innerhalb der städtischen Jugend- und Erziehungshilfe, zugehörig dem Eigenbetrieb 57, ist essentiell wichtig für die soziale Infrastruktur.

Begründung: Innerhalb der Hilfen zur Erziehung hat die AJH als städtische Jugendhilfeeinrichtung bereits seit 40 Jahren (seit 20 Jahren unter dem Namen AJH) 11.000 Familien, Kinder und Jugendlichen Unterstützung und Hilfen angeboten. Dies spricht für eine bewährte Präventionsarbeit, die für den "sozialen Frieden" in der Stadt Frankfurt sehr wichtig ist. Im Februar und März 2014 wurden die AJH Bockenheim und die AJH Nordweststadt in den jeweiligen Stadtteilen aufgrund von zu hohen Mietkosten geschlossen und an die AJH Bornheim (Nähe Eissporthalle) angegliedert, wobei sie dort auf engem Raum zusammenarbeiten. Dabei entsteht ein sehr hoher logistischer Aufwand für die Hilfeleistenden sowie auch für die Hilfesuchenden. Trotzdem gelingt es den Sozialarbeiterinnen und -arbeiter den hohen qualitativen Standard, der sie auszeichnet, aufrecht zu erhalten. Alternative stationäre Unterbringungsformen sind z.B. Jugendheime oder, wenn die Präventionsarbeit nicht mehr adäquat geleistet werden kann, Gefängnisse. Dies ist eine kostenspielige und pädagogisch gesehen eher nicht erstrebenswerte Lösung. Schon Ende 2013 wurde befürchtet, dass der AJH auf lange Sicht ein endgültiges Aus droht. Begründung dafür ist, dass die Einrichtung innerhalb des Betriebes 57 defizitär sei und geschlossen werden soll. An dieser Stelle sei anzumerken, dass andere städtische Eigenbetrieb, z.B. VGF, der Stadt Frankfurt ebenfalls defizitär sind, allerdings nicht geschlossen werden. Nun wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtung im Oktober 2014 sehr kurzfristig vor vollende Tatsachen gestellt und ihnen mitgeteilt, dass diese Befürchtung zur Wahrheit wird. Die AJH soll zu Gunsten von städtischen Inobhutnahmeeinrichtungen aufgegeben werden. Dabei wäre es wichtig hierbei die AJHs weiter aufrecht zu erhalten und zusätzlich diese Einrichtungen zur Inobhutnahme zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Dezember 2014Sie sind hier
    OFOF 600/2Ambulante Jugendhilfe (AJH) - Bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 9. Februar 2015OMOM 3844Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenDirektanregung
  3. 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 782Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 39 · 01.12.2014
TO I, TOP 26
Beraten
Die Vorlage OF 600/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 19.01.2015
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage OF 600/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 09.02.2015
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3844 2015 Die Vorlage OF 600/2 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen