Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen
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Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 01.12.2014
Betreff: Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführen Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der AJH nicht nur für den Ortsbezirk 2, sondern darüber hinaus für ganz Frankfurt erhalten bleiben.
Begründung: Die qualitativ sehr hochwertige Präventionsarbeit innerhalb der städtischen Jugend- und Erziehungshilfe, zugehörig dem Eigenbetrieb 57, ist essenziell wichtig für die soziale Infrastruktur. Innerhalb der Hilfen zur Erziehung hat die AJH als städtische Jugendhilfeeinrichtung bereits seit 40 Jahren (seit 20 Jahren unter dem Namen AJH) 11.000 Familien, Kinder und Jugendlichen Unterstützung und Hilfen angeboten. Dies spricht für eine bewährte Präventionsarbeit, die für den "sozialen Frieden" in der Stadt Frankfurt sehr wichtig ist. Im Februar und März 2014 wurden die AJH Bockenheim und die AJH Nordweststadt in den jeweiligen Stadtteilen aufgrund von zu hohen Mietkosten geschlossen und an die AJH Bornheim (Nähe Eissporthalle) angegliedert, wobei sie dort auf engem Raum zusammenarbeiten. Dabei entsteht ein sehr hoher logistischer Aufwand für die Hilfeleistenden sowie auch für die Hilfesuchenden. Trotzdem gelingt es den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, den hohen qualitativen Standard, der sie auszeichnet, aufrechtzuerhalten. Alternative stationäre Unterbringungsformen sind beispielsweise Jugendheime oder, wenn die Präventionsarbeit nicht mehr adäquat geleistet werden kann, Gefängnisse. Dies ist eine kostenspielige und, pädagogisch gesehen, eher nicht erstrebenswerte Lösung. Schon Ende 2013 wurde befürchtet, dass der AJH auf lange Sicht ein endgültiges Aus droht. Begründung dafür ist, dass die Einrichtung innerhalb des Betriebes 57 defizitär sei und geschlossen werden soll. An dieser Stelle sei anzumerken, dass andere städtische Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt, beispielsweise die VGF, ebenfalls defizitär sind, allerdings nicht geschlossen werden. Nun wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtung im Oktober 2014 sehr kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt und ihnen mitgeteilt, dass diese Befürchtung zur Wahrheit wird. Die AJH soll zugunsten von städtischen Inobhutnahmeeinrichtungen aufgegeben werden. Dabei wäre es wichtig, hierbei die AJH weiter aufrechtzuerhalten und zusätzlich diese Einrichtungen zur Inobhutnahme zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2014OFOF 600/2Ambulante Jugendhilfe (AJH) - Bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Februar 2015Sie sind hierOMOM 3844Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenDirektanregung
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 782Ambulante Jugendhilfe (AJH) - bewährte und qualitativ hochwertige Präventionsarbeit fortführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats