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Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 2029/2022. Diese Stellungnahme hat weiterhin Bestand. Noch gibt es kein abschließendes Ergebnis zur Prüfung der erwähnten Spurentnahme zugunsten der Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr. Der Magistrat bedauert, daher keine abschließende Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist abgeben zu können.