Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch
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Zusammenfassung
Der Magistrat verweist auf eine frühere Stellungnahme und bedauert, dass noch kein abschließendes Ergebnis zur Prüfung der Spurentnahme vorliegt. Dies betrifft die Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 2029/2022. Diese Stellungnahme hat weiterhin Bestand. Noch gibt es kein abschließendes Ergebnis zur Prüfung der erwähnten Spurentnahme zugunsten der Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr. Der Magistrat bedauert, daher keine abschließende Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2022OFOF 472/6Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke überirdischOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2171Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdischDirektanregung
- 9. September 2022STST 2029Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdischStellungnahme
- 9. November 2022OFOF 634/6Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung LeunabrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2022OMOM 3186Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung LeunabrückeDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierSTST 769Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdischStellungnahme
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1723Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdischStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab