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Ein Trinkbrunnen für den Hafenpark

Vorlagentyp: STMagistrat
48 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 735

Betreff: Ein Trinkbrunnen für den Hafenpark Öffentlich zugängige Trinkbrunnen sind ein probates Mittel der Anpassung an den Klimawandel. Die sommerlichen Durchschnittstemperaturen in Frankfurt am Main steigen, die Menschen halten sich mehr im Freien auf und gerade bei sportlicher Betätigung muss als Ausgleich genug getrunken werden. Der Hafenpark gehört laut Klimaplanatlas zwar nicht zu den überhitzten Bereichen, ein weiterer Trinkbrunnen ist aufgrund der Konzipierung als Sportpark jedoch auch hier wünschenswert. Die Erfahrung mit vorhandenen Trinkwasserbrunnen zeigt allerdings, dass die Investitions- und insbesondere Unterhaltungskosten nicht unerheblich sind. Je nach Standortvoraussetzungen ergeben sich auf Basis bisheriger Erfahrungswerte Baukosten inkl. Trinkbrunnen, Montage und Inbetriebnahme von bis zu 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Die Mainova AG betreibt 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Bestandteil des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Derzeit sind seitens Mainova keine weiteren von Mainova zu errichtenden und zu betreibenden Trinkbrunnen im öffentlichen Raum geplant. Gerne unterstützt Mainova beratend mit ihrer bisher gesammelten Erfahrung und Expertise. Darüber hinaus können bei konkretem Bedarf Dienstleistungen, wie die Prüfung ausgewählter Standorte bis hin zu Kostenvoranschlägen oder auch die Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen im Auftrag der Stadt, durchgeführt werden. Der Magistrat befürwortet nachdrücklich die Installation eines öffentlich zugängigen Trinkbrunnens im Hafenpark und befindet sich hier seit geraumer Zeit in diversen Gesprächen, um eine Lösung mit potentiellen Investoren zu finden und wird unaufgefordert berichten. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auf das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf - 50 % Klimabonus" hin, bei dem Privatpersonen oder Unternehmen einen Zuschuss erhalten können, sollten sie einen öffentlich zugänglichen Trinkbrunnen auf ihrem Gelände installieren www.frankfurt.de/klimabonus .

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2018OFOF 240/4Ein Trinkbrunnen für den HafenparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2018OMOM 3254Ein Trinkbrunnen für den HafenparkDirektanregung
  3. 21. September 2018STST 1870Ein Trinkbrunnen für den HafenparkStellungnahme
  4. 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 Wochen
    STST 735Ein Trinkbrunnen für den Hafenpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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