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Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf die vorläufige Stellungnahme 2029 vom 09.09.2022 und die dementsprechend weiterführende Bearbeitung der OM 2171. Diese Stellungnahme hat weiterhin Bestand: Noch gibt es kein abschließendes Ergebnis zur Prüfung der erwähnten Spurentnahme zugunsten der Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr. Sollte die verkehrstechnische Prüfung ein negatives Ergebnis bringen, ist eine wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Richtung Leunabrücke über vorhandene Wege entlang des Industrieparks Höchst denkbar und wird dann geprüft.