Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 697
Betreff: Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße Der Magistrat wird im Lauf des Jahres 2019 einen befestigten Verbindungsweg zwischen Hallgarten- und Weidenbornstraße herstellen. Die Entwässerung des Weges wird seitlich in die Rasenflächen erfolgen. Die potentiellen Unfallgefahren durch Unebenheiten im wassergebundenen Wegebelag werden dadurch beseitigt und eine langfristige, nachhaltige Lösung herbeigeführt. Grundsätzlich handelt es sich um einen Parkweg, auf dem sich Radfahrerinnen und Radfahrer rücksichtsvoll verhalten müssen und die Geschwindigkeit den übrigen Parkbesucherinnen und Parkbesuchern angepasst werden sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2018OFOF 546/3Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019OMOM 4199Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss WeidenbornstraßeDirektanregung
- 12. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 697Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss WeidenbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab