Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße
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Hallgartenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hallgartenstraße - Zufahrt zum Parkhaus05.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hallgartenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 546/3 vom 07.10.2018
Betreff: Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, im Günthersburgpark den Lückenschluss zwischen Weidenbornstraße und Hallgartenstraße mit Hilfe einer langfristig haltbaren wasserdurchlässigen Decke herzustellen.
Begründung: Die Wegeverbindung zwischen Hallgartenstraße und Weidenbornstraße ist eine der wichtigsten Radwegeverbindungen zwischen Nordend und Bornheim. Gleichzeitig ist der Weg aktuell in einem beklagenswerten, im Bereich des Gefälles auf der Westseite des Parks sogar in einem gefährlichen Zustand. Eine wasserdurchlässige Decke würde hier effizient Abhilfe schaffen. Das Radfahrbüro könnte eine Befestigung des Weges aus dem Programm "Lückenschluss Radverkehr" komplett finanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2018OFOF 546/3Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4199Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss WeidenbornstraßeDirektanregung
- 12. April 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 697Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss WeidenbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats