Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass keine endgültige Stellungnahme zur Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel abgegeben werden kann. Dies liegt daran, dass noch Abstimmungen zwischen den Ämtern erforderlich sind.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 47/13Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2021OMOM 1177Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelDirektanregung
- 14. März 2022Sie sind hierSTST 691Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelStellungnahme
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2289Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab