Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel gemäß dem Bebauungsplan Nr. 862 zu realisieren. Dies soll den ersten Eindruck von Nieder-Erlenbach verbessern und die Ästhetik der Umgebung aufwerten.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Mittel zu ergreifen, um die im Bebauungsplan Nr. 862 festgelegte Begrünung der Lärmschutzwand entlang der L 3008 endlich zu realisieren.
Begründung
Die Lärmschutzwand des Kurmarkviertels wurde in sehr einfacher Bauweise rasch und unansehnlich umgesetzt. Von der L 3008 aus gesehen ist die Wand mit ihrer hellen Plastikfolie hinter Drahtgeflecht kein schöner Anblick. Es würde den ersten Eindruck, den ein Besucher von Nieder-Erlenbach bekommt, deutlich aufwerten, wenn die Lärmschutzwand gemäß dem geltenden Bebauungsplan vollständig begrünt wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 47/13Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2021Sie sind hierOMOM 1177Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelDirektanregung
- 14. März 2022STST 691Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelStellungnahme
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2289Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats