Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die im Bebauungsplan B862 festgelegte Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel umzusetzen. Dies soll die optische Aufwertung der Lärmschutzwand und somit des gesamten Stadtbildes in Nieder Erlenbach fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat geeignete Mittel zu ergreifen um die im Bebauungsplan B862 festgelegte Begrünung der Lärmschutzwand entlang der L3008 endlich zu realisieren.
Begründung
Die Lärmschutzwand des Kurmarkviertels wurde in sehr einfacher Bauweise rasch und unansehnlich umgesetzt. Von der L3008 aus besehen ist die Wand mit ihrer hellen Plastikfolie hinter Drahtgeflecht kein schöner Anblick. Im Bebauungsplan B862 wurde deutlich festgelegt, dass die genannte Lärmschutzwand zu begrünen ist. Siehe hierzu auch den Text des B862, Abschnitt A, Punkt 10: 10. Begrünung der Lärmschutzwand § 9 (1) Nr. 20 und Nr.25 BauGB Die Lärmschutzwand ist entlang der L 3008 auf beiden Seiten flächig mit standortgerechten Kletterpflanzen zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Im Norden und Süden, senkrecht zur L 3008, ist die Lärmschutzwand innenseitig zum Wohngebiet flächig mit standortgerechten Kletterpflanzen zu begrünen. Es würde den ersten Eindruck, den ein Besucher von Nieder Erlenbach bekommt, deutlich aufwerten, wenn die Lärmschutzwand gemäß dem geltenden Bebauungsplan vollständig begrünt wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021Sie sind hierOFOF 47/13Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2021OMOM 1177Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelDirektanregung
- 14. März 2022STST 691Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelStellungnahme
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2289Begrünung der Lärmschutzwand am KurmarkviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme