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Museum im Gehörlosenzentrum

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 683

Betreff: Museum im Gehörlosenzentrum Das Museum zur Geschichte der Gehörlosen und Schwerhörigen ist Teil des Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrums in der Rothschildallee 16 a. Es befindet sich im Raum der ehemaligen Kegelbahn, im Untergeschoss des Gebäudes. Träger des Museums ist die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige. Das Museum zur Geschichte der Gehörlosen und Schwerhörigen wurde vom ehemaligen, selbst schwerhörigen Hausmeister des Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrums mit viel ehrenamtlichem Engagement und viel Empathie für die Sichtweise hörbehinderter Menschen aufgebaut. Es ist nicht nur eine Hilfe zur Selbsthilfe hörgeschädigter Menschen, die in diesem Museum ein Stück eigener Identität finden und Reflexion für Betroffene, sondern auch Informationsquelle für Hörende auf dem Weg, die Welt der Schwerhörigen und die Welt der Gehörlosenkulturgemeinschaft besser kennen zu lernen. Auf 177 qm Museumsfläche erwartet den Besucher ein umfassender Überblick diverser historischer Apparate zur "angeblichen" Heilung von Taubheit und Schwerhörigkeit bis hin zur Cochlea-Implantat-Entwicklung. Ein weiterer Schwerpunkt der Dauerausstellung ist das Leben und Leiden hörbehinderter Menschen während der NS-Zeit. Das Museum ist von Seiten des Bauaufsichtsamtes für eine maximale gleichzeitige Besucherzahl von 50 Personen genehmigt und wurde 2009 eröffnet. Bis 2012 besuchten viele Gruppen das ehrenamtlich geführte Museum. Die Finanzierung erfolgte über Eintrittsgelder und Spenden sowie der Unterstützung durch die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige. Im Jahr 2013 beendete der ehemalige Hausmeister seine Tätigkeit für die Frankfurter Stiftung und damit auch für das Museum. Die Exponate, die sich in seinem Eigentum befanden, nahm er mit. Seitdem wird das Museum nur sporadisch betreut. Gelegentlich finden auf Anfrage oder im Rahmen von Projekten, z.B. "Begegnung im Stillen" kleine Führungen statt. Nach außen ist das Museum derzeit nicht geöffnet. Da das Museum für Gehörlose und Schwerhörige in seiner Art in Deutschland einmalig ist, wurde von der zeitweiligen Idee, die verbliebenen Exponate und Ausstellungsstücke in das Museum für Kommunikation einzugliedern, Abstand genommen. Aktuell überlegt die Stiftung, das Museum in den bestehenden Räumen wiederzubeleben. Dazu ist es jedoch notwendig, zunächst eine neue Museumskonzeption zu erstellen, das Museum neu zu gestalten, bestehende Exponate aufzubereiten, die Sammlung um den technischen Stand der Hörversorgung heute zu ergänzen, Fördergelder zu beantragen und Spenden zu sammeln, ein Bildungskonzept sowie ein Marketingkonzept zu entwickeln und ehrenamtliche Museumsführerinnen und -führer zu gewinnen und auszubilden. Die Stiftung rechnet mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr, um die o.g. Aufgaben anzugehen und ggf. mit Hilfe einer qualifizierten Fachkraft umzusetzen. Zur Unterstützung plant die Stiftung u.a. auf weitere Stiftungen zuzugehen. Es ist geplant, das Museum für Gehörlose und Schwerhörige in Frankfurt zu einem Ort der Begegnung, des Lernens und Erlebens weiterzuentwickeln, der dazu beiträgt, Unwissenheit und Vorurteile gegenüber Menschen mit einer Hörbehinderung abzubauen und Verständnis für deren Bedürfnisse zu entwickeln, aber auch die Leistungen der Gebärdensprachkultur zu entdecken. Es soll ein Ort werden, wo Inklusion erlebt und gelebt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2016OFOF 925/3Museum im GehörlosenzentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Januar 2016OMOM 4962Museum im GehörlosenzentrumDirektanregung
  3. 22. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 683Museum im Gehörlosenzentrum
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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