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Heinrich-Kromer-Schule - Stand der Planung

Vorlagentyp: STMagistrat
214 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die geplante Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule zu einer fünfzügigen Grundschule. Ziel ist die Schaffung von Ganztagsbetreuungsplätzen, um die Essensversorgung sicherzustellen und den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/2026 umzusetzen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zur Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule zu einer fünfzügigen Grundschule ist eine Großbaumaßnahme in Form einer Sanierung und Erweiterung geplant.

Hierbei ist die bedarfsdeckende Einrichtung von Ganztagsbetreuungsplätzen, insbesondere in Hinblick auf die Sicherstellung der Essensversorgung berücksichtigt.

Sobald die notwendigen Planungsmittel zur Verfügung stehen, wird die Planung auf Basis der bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie beginnen.

Um an der Heinrich-Kromer-Schule zum Schuljahr 2025/2026 den Pakt für den Ganztag umsetzen zu können, wird die Schule regelmäßig durch das Stadtschulamt, als zuständiges Fachamt, bei der Weiterentwicklung zu einer Ganztagsschule beraten und begleitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Februar 2020OFOF 533/8Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2020VV 1636Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Anfrage
  3. 7. September 2020STST 1505Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Stellungnahme
  4. 4. Oktober 2023OFOF 351/8Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 19. Oktober 2023OMOM 4696Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungDirektanregung
  6. 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 214 Wochen
    STST 677Heinrich-Kromer-Schule - Stand der Planung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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