Heinrich-Kromer-Schule - Stand der Planung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur fünfzügigen Grundschule und die aktuellen Planungen für die Heinrich-Kromer-Schule vorzustellen. Dies ist notwendig, da die Schule nicht über ausreichende Räumlichkeiten und eine Schulkantine verfügt, was die Ganztagsbetreuung einschränkt.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 8 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie über die Abbildbarkeit einer fünfzügigen Grundschule sowie die aktuelle Planung für den Um- oder Neubau der Heinrich-Kromer-Schule zeitnah vorzustellen. Dies umfasst sowohl die konkreten baulichen Maßnahmen als auch die zeitliche Planung.
Begründung
Im September 2020 berichtete der Magistrat, dass die Schulleitung der Heinrich-Kromer-Schule Anfang des selbigen Jahres über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Abbildbarkeit einer fünfzügigen Grundschule informiert wurde (Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1505). Seit mehreren Schuljahren ist die Heinrich-Kromer-Schule bereits eine fünfzügige Grundschule. Jedoch verfügt die Schule nicht über hinreichende Räumlichkeiten und auch nicht über eine Schulkantine. Daher kann die Schule derzeit auch keine Ganztagsbetreuung anbieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2020OFOF 533/8Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020VV 1636Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Anfrage
- 7. September 2020STST 1505Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Stellungnahme
- 4. Oktober 2023OFOF 351/8Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4696Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungDirektanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 214 WochenSTST 677Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats