Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen über die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule, da es wiederholt zu Ausfällen gekommen ist. Die Antworten sollen Aufschluss über die Ursachen, die Zuverlässigkeit der Heizanlage sowie den Zeitrahmen für die Machbarkeitsstudie und die Umsetzung von Baumaßnahmen geben.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
a) über den Grund des Heizungsausfalls; b) wie sichergestellt wird, dass die Heizanlage zuverlässig(er) funktioniert; c) wann die Machbarkeitsstudie zur Verfügung steht; d) wann mit einer Umsetzung der Baumaßnahmen frühestmöglich gerechnet werden kann.
Kontext
Am 07.02.2020 fiel erneut die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule aus. Ein unerwartet frühzeitiges Schulende war aufgrund der sich auskühlenden Klassenräume die Folge. Bereits seit einigen Jahren beschäftigt eben dieses Problem den Ortsbeirat 8. Eine Lösung kann/wird erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie und Umsetzung von konkreten Baumaßnahmen zu erwarten sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2020OFOF 533/8Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020Sie sind hierVV 1636Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Anfrage
- 7. September 2020STST 1505Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Stellungnahme
- 4. Oktober 2023OFOF 351/8Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023OMOM 4696Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungDirektanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 214 WochenSTST 677Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen