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Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?

Vorlagentyp: V
214 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen über die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule, da es wiederholt zu Ausfällen gekommen ist. Die Antworten sollen Aufschluss über die Ursachen, die Zuverlässigkeit der Heizanlage sowie den Zeitrahmen für die Machbarkeitsstudie und die Umsetzung von Baumaßnahmen geben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

a) über den Grund des Heizungsausfalls; b) wie sichergestellt wird, dass die Heizanlage zuverlässig(er) funktioniert; c) wann die Machbarkeitsstudie zur Verfügung steht; d) wann mit einer Umsetzung der Baumaßnahmen frühestmöglich gerechnet werden kann.

Kontext

Am 07.02.2020 fiel erneut die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule aus. Ein unerwartet frühzeitiges Schulende war aufgrund der sich auskühlenden Klassenräume die Folge. Bereits seit einigen Jahren beschäftigt eben dieses Problem den Ortsbeirat 8. Eine Lösung kann/wird erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie und Umsetzung von konkreten Baumaßnahmen zu erwarten sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Februar 2020OFOF 533/8Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2020Sie sind hier
    VV 1636Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?
    Anfrage
  3. 7. September 2020STST 1505Wie steht es um die Heizanlage der Heinrich-Kromer-Schule?Stellungnahme
  4. 4. Oktober 2023OFOF 351/8Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 19. Oktober 2023OMOM 4696Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungDirektanregung
  6. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 214 WochenSTST 677Heinrich-Kromer-Schule - Stand der PlanungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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