Einschreiten gegen Verstöße in der "Ladezone" vor der Konditorei
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 622
Betreff: Einschreiten gegen Verstöße in der "Ladezone" vor der Konditorei Das im Bereich Hügelstraße 177 an der Ecke Wilhelm-Busch-Straße eingerichtete eingeschränkte Haltverbot gemäß Zeichen 286 der StVO wird durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen deren Streifentätigkeit regelmäßig überwacht. Auch wenn eine permanente Kontrolle durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit aufgrund deren umfangreichen Aufgabengebietes und der Vielzahl von Verkehrsüberwachungsersuchen im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main nicht leistbar ist, wird diese dennoch bemüht sein, der genannten Örtlichkeit eine häufigere Aufmerksamkeit zu zuwenden. Darüber hinaus ist bei gravierenden Verstößen die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit über das Sicherheitstelefon 212-36360 montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erreichen. Von dort wird sichergestellt, dass ein Streifenfahrzeug die jeweils benannte Örtlichkeit zeitnah anfährt und gegebenenfalls Sanktionen veranlasst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010OFOF 1335/9Einschreiten gegen Verstöße in der .Ladezone. vor der KonditoreiOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2010OMOM 4820Einschreiten gegen Verstöße in der „Ladezone“ vor der KonditoreiDirektanregung
- 20. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 622Einschreiten gegen Verstöße in der "Ladezone" vor der KonditoreiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab