Einschreiten gegen Verstöße in der „Ladezone“ vor der Konditorei
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Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1335/9 vom 18.11.2010
Betreff: Einschreiten gegen Verstöße in der "Ladezone" vor der Konditorei Vorgang: OM 3207/09 OBR 9, ST 904/09 In seiner Stellungnahme ST 904/09 erklärt der Magistrat, dass die vom Ortsbeirat geforderte Ladezone eingerichtet worden sei. Dies ist rein faktisch auch, wenigstens für ein Fahrzeug, geschehen. Allerdings beklagt die Konditorei, dass dort teilweise tagelang geparkt wird, was den Sinn der Maßnahme entfallen lässt. Kunden, die oft von weither die bekannte Konditorei ansteuern, finden nach wie vor keine Haltemöglichkeit, um ihre Einkäufe zu erledigen. Nach Auskunft der Inhaber wird ihr bei Anrufen beim Ordnungsamt mit der Bitte um Einschreiten erklärt, dass man dies nicht tue. In einem Falle hatten die Inhaber ein tagelang ohne Nummernschild vor dem Cafe auf besagtem Halteplatz abgestelltes Fahrzeug dem Ordnungsamt mit der Bitte um Einschreiten gemeldet, was zunächst abgelehnt wurde. Etwa zwei Tage später kam dann eine Streife vorbei. Gerade im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft ist die Konditorei besonders auf die Haltemöglichkeit vor ihrem Geschäft angewiesen. Der Magistrat wird daher gebeten, von sich aus die Haltebeschränkung der eingerichteten Ladezone regelmäßig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zeitnah zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass die Zone ihren Zweck erfüllt und sich herumspricht, dass hier nicht sanktionslos Verkehrsverstöße begangen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010OFOF 1335/9Einschreiten gegen Verstöße in der .Ladezone. vor der KonditoreiOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2010Sie sind hierOMOM 4820Einschreiten gegen Verstöße in der „Ladezone“ vor der KonditoreiDirektanregung
- 20. April 2011Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 622Einschreiten gegen Verstöße in der "Ladezone" vor der KonditoreiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.