Baumallee an der L 3008 anlegen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine positive Rückmeldung von Hessen Mobil zur Anlegung einer Baumallee an der L 3008 erhalten, weist jedoch auf die Einhaltung kritischer Abstände gemäß den Richtlinien für passiven Schutz hin. Eine endgültige Stellungnahme kann aufgrund des Umfangs der Maßnahme noch nicht abgegeben werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat hat inzwischen eine Rückmeldung von Hessen Mobil erhalten. Die Behörde hat sich wie folgt geäußert:
"Grundsätzlich steht Hessen Mobil der Idee, die L 3008 mit einer Allee einzugrünen sehr positiv gegenüber. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Vorgaben der RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) zu kritischen Abständen bzgl. Baumpflanzungen einzuhalten sind.
Es handelt sich bei Ihrem Vorhaben um eine Verlängerung der Baumallee bzw. um eine Baumbepflanzung beidseitig der L 3008 in Nieder Erlenbach. Neu gepflanzte Bäume sind als nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse im Sinne der RPS 2009 zu behandeln.
Sind im betroffenen Abschnitt keine Schutzeinrichtungen vorhanden, dann sollen die folgenden Abstände eingehalten werden:
- Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 bis 70 km/h ist ein Pflanzabstand > 4,5m zum Fahrbahnrand einzuhalten,
- bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 bis 100 km/h ist ein Pflanzabstand > 7,5m zum Fahrbahnrand einzuhalten.
Werden die o.g. Abstände nicht eingehalten, dann sind die Bäume bereits bei ihrer Anpflanzung mit Schutzeinrichtungen abzusichern."
Bislang hat sich Hessen Mobil nicht dazu geäußert, ob Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat wird dazu ebenfalls um Rückmeldung bitten. Mit Blick auf den Umfang dieser Maßnahme kann der Magistrat weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2019OFOF 230/13Baumallee an der L 3008 anlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2019OMOM 4845Baumallee an der L 3008 anlegenDirektanregung
- 22. November 2019STST 2163Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 19. Juni 2020STST 1207Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 8. Februar 2021STST 314Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 3. September 2021STST 1602Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 4. März 2022Sie sind hierSTST 598Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 16. September 2022STST 2169Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1069Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab