Baumallee an der L 3008 anlegen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Anlegung einer Baumallee an der L 3008 zur Kenntnis genommen. Die Zuständigkeit liegt bei Hessen Mobil, das die Rahmenbedingungen prüft. Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Rückmeldung von Hessen Mobil erfolgen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Zuständigkeit für die Straße L3008 liegt bei Hessen Mobil. Dort prüft der Fachbereich Straßenverwaltung Rhein Main die Auflagen und Rahmenbedingungen für eine Umsetzung der Anregung. Sobald die Antwort von Hessen Mobil vorliegt, wird der Magistrat berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2019OFOF 230/13Baumallee an der L 3008 anlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2019OMOM 4845Baumallee an der L 3008 anlegenDirektanregung
- 22. November 2019STST 2163Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 19. Juni 2020STST 1207Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 8. Februar 2021STST 314Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 3. September 2021Sie sind hierSTST 1602Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 4. März 2022STST 598Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 16. September 2022STST 2169Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1069Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab