Baumallee an der L 3008 anlegen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine Baumallee an der L 3008 anzulegen. Dies wird als notwendig erachtet, jedoch steht die endgültige Stellungnahme noch aus, da die Flächen dem Land Hessen zugeordnet sind und die Kostenübernahme noch geklärt werden muss.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Flächen der Fahrbahn und Straßengräben der L3008 sind dem Land Hessen zugeordnet. Die Anfrage des Magistrats an das Land Hessen bezüglich der Kostenübernahme für die angeregte Maßnahme steht noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2019OFOF 230/13Baumallee an der L 3008 anlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2019OMOM 4845Baumallee an der L 3008 anlegenDirektanregung
- 22. November 2019STST 2163Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 19. Juni 2020STST 1207Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 8. Februar 2021STST 314Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 3. September 2021STST 1602Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 4. März 2022STST 598Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 16. September 2022Sie sind hierSTST 2169Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1069Baumallee an der L 3008 anlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab