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Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter

Vorlagentyp: STMagistrat
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 56

Betreff: Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter Am 15. Juni 2012 wurde der zwischen der Mainova und der Landeskartellbehörde getroffene Vergleich öffentlich gemacht. Die Mainova senkt demnach für ihre Kunden die Wasserpreise in den Jahren 2012, 2013 und 2014 um 20 Prozent. Der zwischen Wirtschaftsministerium und Mainova vereinbarte Kompromiss sieht außerdem für die Jahre 2008 und 2009 einen zukunftsbezogenen Nachlass vor. Deshalb sinken die Preise in 2012 um weitere 27 Prozent und 2013 um 13 Prozent. Die Mainova nimmt die Preissenkungen für alle ihre Privat- und Geschäftskunden vor. Mieter profitieren indirekt durch eine reduzierte Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters. Eine direkte Einbeziehung von Mietern in den Vergleich war nicht möglich, da die Mainova mit ihnen in der Regel keine Vertragsbeziehung hat. Eine 4-köpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 150 m3 erhält durch den Vergleich eine Ersparnis von 343,74 Euro. Ein Singlehaushalt mit einem Verbrauch von jährlich 45 m3 spart bis 2014 insgesamt 132,51 Euro. Ein Mehrfamilienhaus mit 25 Wohneinheiten und je 80 m3 Verbrauch profitiert mit insgesamt 4.065,20 Euro. Die Mainova wird diese Preissenkungen vollumfänglich umsetzen und den gesamten Betrag auszahlen. Die Preissenkungen werden in Form von Gutschriften auf den Jahresverbrauchsabrechnungen an die jeweiligen Kunden beziehungsweise Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften weitergegeben. Die ersten Rechnungen mit den neuen Wasserpreisen werden seit dem 2. August 2012 an die Mainova-Kunden verschickt. Sämtliche Mieter, die derzeit in Frankfurt wohnen, profitieren somit über ihre Vermieter von den reduzierten Wasserpreisen. Darüber hinaus gehende rückwirkende Preissenkungen für vergangene Jahre sind im Vergleich nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2012OFOF 362/10Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 27. November 2012OMOM 1761Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterDirektanregung
  3. 14. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    STST 56Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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