Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
ehemalige Mieter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Mainova die Rückerstattung der überhöhten Wasserpreise auch an ehemalige Mieter vornimmt. In unserem Stadtbezirk z.B. Hochhäuser am Frankfurter Berg, Karl-Kirchner-Siedlung, Walter-Kolb-Siedlung, die Siedlungen in Frankfurt Bonames usw. Wie der Presse (FNP v. 26.10.2012) zu entnehmen ist, soll das nicht geschehen. Gerade in diesen Siedlungen leben Menschen mit geringem Einkommen. Diese benötigen die Rückzahlung besonders dringend. Es kann und darf nicht sein, dass ehemalige Mieter leer ausgehen. Auch alte Abrechnungen müssen korrigiert werden. Der getroffene Kompromiss zwischen Mainova und dem Hessischen Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde muss dies beinhalten. Die Aussage "zu viel Aufwand" ist nicht akzeptabel. Bei Nachzahlungen ist dies auch möglich. Begründung: Jede kommunalpolitische Entscheidung muss dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit genügen - besonders in solchen Fällen.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2012, OF 362/10
Betreff: Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Mainova die Rückerstattung der überhöhten Wasserpreise auch an ehemalige Mieter vornimmt. In unserem Stadtbezirk z.B. Hochhäuser am Frankfurter Berg, Karl-Kirchner-Siedlung, Walter-Kolb-Siedlung, die Siedlungen in Frankfurt Bonames usw. Wie der Presse (FNP v. 26.10.2012) zu entnehmen ist, soll das nicht geschehen. Gerade in diesen Siedlungen leben Menschen mit geringem Einkommen. Diese benötigen die Rückzahlung besonders dringend. Es kann und darf nicht sein, dass ehemalige Mieter leer ausgehen. Auch alte Abrechnungen müssen korrigiert werden. Der getroffene Kompromiss zwischen Mainova und dem Hessischen Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde muss dies beinhalten. Die Aussage "zu viel Aufwand" ist nicht akzeptabel. Bei Nachzahlungen ist dies auch möglich.
Begründung: Jede kommunalpolitische Entscheidung muss dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit genügen - besonders in solchen Fällen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2012Sie sind hierOFOF 362/10Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. November 2012OMOM 1761Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterDirektanregung
- 14. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 56Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)