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Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter

Vorlagentyp: OM
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1761 entstanden aus Vorlage: OF 362/10 vom 09.11.2012

Betreff: Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mainova die Rückerstattung der überhöhten Wasserpreise auch an ehemalige Mieter vornimmt. In den Stadtbezirken des Ortsbeirates 10 sind dies: - Hochhäuser am Frankfurter Berg; - Karl-Kirchner-Siedlung; - Walter-Kolb-Siedlung; - die Siedlungen in Frankfurt-Bonames. Wie der Presse (FNP v. 26.10.2012) zu entnehmen ist, soll das nicht geschehen. Gerade in diesen Siedlungen leben Menschen mit geringem Einkommen. Diese benötigen die Rückzahlung besonders dringend. Es kann und darf nicht sein, dass ehemalige Mieter leer ausgehen. Auch alte Abrechnungen müssen korrigiert werden. Der getroffene Kompromiss zwischen Mainova und dem Hessischen Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde muss dies beinhalten. Die Aussage "zu viel Aufwand" ist nicht akzeptabel. Bei Nachzahlungen ist dies auch möglich. Jede kommunalpolitische Entscheidung muss dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit genügen, besonders in solchen Fällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2012OFOF 362/10Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 27. November 2012Sie sind hier
    OMOM 1761Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige Mieter
    Direktanregung
  3. 14. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 56Rückerstattung überhöhter Wasserpreise auch an ehemalige MieterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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