Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der Adolf Miersch Siedlung
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Bereitstellung von Umsetzwohnungen für Mieter:innen, die durch Modernisierungsarbeiten in ihrer Wohnung besonders betroffen sind. Zudem wird auf die Einsichtnahme der Baukosten und die Prognose der Heiz- und Warmwasserkosten eingegangen, um Transparenz und Fairness für die Mieter:innen zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Mieter:innen, für die die Arbeiten in der Wohnung eine besondere Härte darstellen und dies anhand von geeigneten Nachweisen belegen können, erhalten für die Dauer der Arbeiten in der Wohnung eine Umsetzwohnung.
Zur Prüfung der Vergabe von Umsetzwohnungen bedarf es der Vorlage geeigneter Nachweise, wie zum Beispiel ärztliche Atteste, Arbeitspläne bei Schichtarbeit, etc. Die Mieter:innen wurden hierüber in ausführlichen Schreiben, u.a. der erst kürzlich versandten Modernisierungsvorankündigung (Seite 4), ausreichend informiert.
- Bezüglich der Einsichtnahme der Baukosten für das Projekt Jugenheimer Straße 59-65 können die Mieter:innen sich selbstverständlich an die bekannte Mailadresse Qe-niederrad@naheimst.de wenden und einen Termin zur Einsicht vereinbaren.
- Angesichts der seit Monaten anhaltenden volatilen Energiepreisentwicklungen ist eine detailliertere Prognose zur Zusammensetzung der voraussichtlichen Heiz- und Warmwasserkosten nicht belastbar zu planen, zumal diese neben den jeweiligen Energiekosten auch vom individuellem Verbrauchsverhalten der Mieter:innen und weiterer Faktoren abhängig ist. Eine derartige Darstellung erfolgt daher nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode im Rahmen der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gemäß der Heizkostenverordnung.
Im Übrigen leisten die Mieter:innen keine fixen Energiepauschalen, sondern eine monatliche Vorauszahlung auf die voraussichtlich zur erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten und erhalten im Zuge der Abrechnung eine entsprechende Gutschrift oder eine Nachforderung gemäß ihren individuellen Verbrauchsanteilen. Ebenso ist dann auch eine individuelle Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen möglich.
Die im Rahmen der jeweiligen Modernisierungsankündigungen genannten Beträge sind zunächst nur eine voraussichtliche Schätzung der neu im Rahmen der laufenden Mietzahlung zu leistenden Betriebskostenvorauszahlungen für die Beheizung und Warmwasserversorgung. Diese Prognose basiert in der Regel auf Durchschnitts- und Erfahrungswerten vergleichbarer Liegenschaften in Verbindung mit einem ebenso angenommenen, durchschnittlichen Verbrauchsverhalten der Mieter:innen.
Die in den vergangenen Monaten teilweise sehr stark gestiegenen Kosten an den volatilen Energiemärkten erschweren eine verlässliche Betriebskostenprognose. Zum Schutz der Mieter:innen vor unerwartet einmalig hohen Nachzahlungsbeträgen, infolge der ersten Abrechnung, sind die prognostizierten Betriebskosten prozentual an die jeweils zum Ankündigungszeitpunkt bekannten Energiepreissteigerungen angeglichen worden.
Da zwischen den Modernisierungsankündigungen und der Baufertigstellung bzw. der Inbetriebnahme der zentralen Beheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen mehrere Monate liegen, können sich zwischenzeitlich insbesondere die Energiepreise infolge von "Krisen" schnell verändern. Daher werden die zunächst voraussichtlich angekündigten Vorauszahlungsbeträge zum Zeitpunkt deren tatsächlicher Erhebung abermals geprüft und diese ggf. auf Basis dann aktualisierter Energiepreiskenntnisse entsprechend angepasst. Dennoch basiert dieser monatliche Vorauszahlungsbetrag zunächst immer noch auf einem durchschnittlich angenommenen Verbrauchsverhalten.
Im Rahmen der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erfolgt dann die detaillierte Darstellung und Zusammensetzung der Gesamtkosten, während der betreffende Abrechnungsperiode sowie der anteiligen Kosten der Mieter:innen entsprechend ihrem individuellen Verbrauch gemäß der Heizkostenverordnung.
Sollte sich unsere Prognose der monatlichen Heiz- und Warmwasserkosten tatsächlich als zu hoch herausstellen, erhalten die betreffenden Mieter:innen eine entsprechende Gutschrift und die monatliche Vorauszahlung kann spätestens im Zuge der ersten Abrechnung auch individuell angepasst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2023OFOF 838/5Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der AdolfMierschSiedlungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. Juli 2023OMOM 4289Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der AdolfMierschSiedlungDirektanregung
- 15. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 559Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der Adolf Miersch SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab