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Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der Adolf-Miersch-Siedlung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der Adolf-Miersch-Siedlung zu gewährleisten. Dies umfasst die Bereitstellung von Ersatzwohnraum während der Sanierungsmaßnahmen sowie die Offenlegung von Baukosten und Heizkosten. Ziel ist es, die Rechte der Mieter zu schützen und ihre soziale Verantwortung zu stärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Wohnungsbaugesellschaft im Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen in der Adolf-Miersch-Siedlung den betroffenen Mieterinnen und Mietern mit Transparenz und Offenheit begegnet. Das gilt besonders für folgende Aspekte:

  1. Während der Umbaumaßnahmen für die Häuser 36 bis 40B soll ausreichend Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Baukosten für die abgeschlossene Modernisierung in der Jugenheimer Straße sollen transparent offengelegt werden. Der Umbau ist im Jahr 2022 abgeschlossen worden. Die Mieterinnen und Mieter zahlen bereits erhöhte Mieten.
  3. Die Zusammensetzung der Kosten für Heizung und Warmwasserversorgung soll transparent offengelegt werden, ebenso wie sich die Energiepauschale errechnet. Die erhöhte Pauschale wird auch bereits seit Monaten von den Mieterinnen und Mietern bezahlt.

Begründung

Mieterinnen und Mieter berichten immer wieder, dass die Wohnungsbaugesellschaft ihrer sozialen Verantwortung nicht gerecht wird, dass angekündigte Baumaßnahmen und Einschränkungen für die Mieter nicht rechtzeitig angekündigt werden, dass die Rechte von Mieterinnen und Mietern nicht oder nur unzureichend beachtet werden, dass Mieterinnen und Mieter eingeschüchtert und über ihre Rechte nicht aufgeklärt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2023OFOF 838/5Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der AdolfMierschSiedlungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 14. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4289Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der AdolfMierschSiedlung
    Direktanregung
  3. 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 559Transparenz und Fairness für die Mieterinnen und Mieter in der Adolf Miersch SiedlungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-1

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