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Ortsbezirk 6: Stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 551

Betreff: Ortsbezirk 6: Stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen Es gibt im Ortsbezirk 6 drei Alten- und Pflegeheime mit insgesamt 366 vollstationären Pflegeplätzen. Griesheim CURATA Senioreneinrichtungen Gm bH CURATA Haus am Rosengarten Lärchenstr. 46 69 Plätze (Einzel- und Doppelzimmer) Vollstationäre Pflege Höchst Domicil -Seniorenpflegeheim Am Stadtpark GmbH DOMICIL Am Stadtpark Kurmainzer Str. 18 174 Plätze (109 Einzelzimmer 29 Doppelzimmer 3 Appartements 13 Zimmer mit Pantry-Küche) Vollstationäre Pflege Kurzzeit- und Verhinderungspflege Sossenheim Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. Interkulturelles Altenzentrum Victor-Gollancz-Haus Kurmainzer Str. 91 123 Plätze (123 Einzelzimmer) Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Zum Stichtag 01.12.2016 waren für die interne Platzdatei folgende Plätze gemeldet: Höchst 1 Platz Sossenheim 1 Platz Griesheim 1 Platz Zu beachten ist, dass es keine Verpflichtung für die Altenpflegeheime in Frankfurt gibt, freie Plätze der Zentralen Heimplatzvermittlung zu melden. Gemeldet werden in der Regel die Plätze mit einer spezialisierten Pflege (z. B. für Menschen, die eine Beatmung benötigen). Die mittlere Wartezeit beträgt fünf Tage. Soll ein Einzug in ein bestimmtes Altenpflegeheim erfolgen, kann es nach Anfrage durch den Sozialdienst in der Regel bis zu drei Wochen dauern, bis der entsprechende Pflegeplatz vermittelt ist. Die Anzahl der Bürger/innen in einem Alter ab 75 Jahren nimmt bis zum Jahr 2040 im Ortsteil 6 um 1.658 Personen zu (Vergleich Anzahl der Einwohner/innen ab 75 Jahren im Ortsbezirks 6 (10.775)(1) und der vorausberechneten Anzahl dieser Bevölkerungsgruppe (12.433) im Jahr 2040(2)). Wie viele dieser Einwohner/innen pflegebedürftig werden und stationäre Pflege in Anspruch nehmen wollen, lässt sich nicht bestimmen, da hierzu die notwendigen Daten fehlen. Zudem ist zu beachten, dass frei gewählt werden kann, in welchem Altenpflegeheim die stationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Dies erschwert eine zuverlässige Prognose. Des Weiteren wird die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze II und III) Auswirkungen auf die pflegerische Versorgungsstruktur haben. Wie sich diese Reform auf die zukünftige Entwicklung von stationären Pflegeeinrichtungen auswirken wird, kann zurzeit nicht seriös beantwortet werden. Aus Sicht des Magistrats ist das Zusammenwirken von familiären, nachbarschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Ressourcen mit professionellen Dienstleistungen für Frankfurt wichtig. Daher hat die Fortschreibung und Umsetzung der Partizipativen Altersplanung in Frankfurt mit dem Ziel, die Strukturen der Altenhilfe fokussiert auf das soziale Umfeld der älteren und alten Personen hin (weiter-) zu entwickeln für den Magistrat einen hohen Stellenwert. Dies schließt ein, dass pflegebedürftige Personen dringend erforderliche stationäre Pflege in Anspruch nehmen können. Wie dieser aktuell gedeckt ist? Hierzu liegen keine Daten vor. Die Möglichkeiten für die Erhöhung von vorhandenen Pflegeplätzen richten sich nach Bundesrecht (Sozialhilfe SGB XII sowie Pflegeversicherung SGB XI) und nach Landesrecht (vgl. § 9 SGB XI). Im Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI(3) dürfen keine Auflagen und Bedingungen enthalten sein, die eine Pflegeeinrichtung dazu berechtigen oder verpflichten Pflegeplätze nur für Personen aus einem bestimmten Einzugsbereich oder einem vorab geografisch definierten Bereich (z. B. aus einem Stadtteil oder Ortsbezirk) zur Verfügung zu stellen. Damit sind auch staatliche Gebote oder Verbote für oder gegen bestimmte Standorte untersagt. Prinzipiell sind alle zugelassenen Pflegeheime jeder pflegebedürftigen Person frei zugänglich. Dies ermöglicht es den pflegebedürftigen Personen die stationäre Einrichtung, in der sie gepflegt werden wollen, frei zu wählen. Die Entscheidung, in welches Altenpflegeheim eingezogen wird, richtet sich nicht allein nach dem Kriterium der Ortsnähe, sondern berücksichtigt auch ortsunabhängig Aspekte. So möchten pflegebedürftigen Personen den Kontakt zu ihren Angehörigen nicht verlieren. Sie wählen deshalb ein Pflegeheim, das sich in der Nähe der Angehörigen befindet. Dies kann bedeuten, dass das Altenpflegeheim sich nicht im bisherigen Wohnbezirk der pflegebedürftigen Person befindet, sondern in einem anderen Stadtteil oder in einem benachbarten Landkreis liegt. Die Altenpflegeheime in Frankfurt werden aus diesem Grund auch von Menschen aus dem Umland genutzt. Die Wahl für ein Pflegeheim ist ebenfalls abhängig von speziellen Pflegeleistungen (z. B. Abteilungen für Personen mit dementiellen Symptomen, Beatmungsplätze) oder der räumlichen Nähe zu einem spezialisierten Krankenhaus sowie der religiösen oder kulturellen Bindung.(4) Entscheidend für die pflegebedürftige Person bzw. ihrer Angehörigen kann auch sein, dass die stationäre Einrichtung besonders attraktiv ist. Es wird etwas angeboten, was für die ältere Person besonders wichtig ist (bspw. technische Ausstattung wie standardmäßiger Internetzugang). Vollstationärer Pflegeplätze in Altenpflegeheimen mit attraktiven Angeboten sind bei pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen besonders beliebt, auch wenn diese außerhalb des bisherigen Wohnumfeldes liegen. Die Zentrale Heimplatzvermittlung (51.D23) bietet Beratung und Unterstützung für alle Frankfurter Bürger/innen an, wenn diese einen vollstationären Pflegeplatz und/oder das für sie (und ihre spezifischen Bedarfe) passende Altenpflegeheim suchen. Berücksichtigung finden dabei alle Aspekte, die für die Wahl eines Altenpflegeheimes entscheiden sind. Das kostenfreien Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst: - Die Beratung zu allen Themen der stationären Pflege. - Die Beratung zu den Leistungen, der Ausstattung und der Angebote der Frankfurter Altenpflegeheime. - Die Information über freie Pflegeplätze sowie die Vermittlung der vollstationären Pflegeplätze. - Die Beratung und Unterstützung bei der Finanzierung eines vollstationären Pflegeplatzes (auch bereits vor einer Heimaufnahme). - Die Prüfung, ob finanzielle Hilfen durch das Jugend- und Sozialamt möglich sind. Die Beratungen können im Rathaus für Senioren in Anspruch genommen werden. Ist ein Hausbesuch gewünscht, kann ein entsprechender Termin vereinbart werden. Der Magistrat will die Versorgungsstrukturen für die älteren und alten Frankfurter Bürger/innen über die Optimierung des häuslichen Wohnumfeldes, über ambulante Pflegedienste, Nachbarschaftshilfe, Tagespflege und andere Angebote stärken und weiterentwickeln. Dies insbesondere, weil es für den Magistrat wichtig ist den Wunsch der meisten älteren Frankfurter/innen zu beachten, im vertrauten Umfeld pflegerische Versorgung in Anspruch zu nehmen. In ein Altenpflegeheim möchten erfahrungsgemäß die meisten älteren und alten Einwohner/innen Frankfurts nicht einziehen, da es ihrer Vorstellung eines eigenständigen und selbstbestimmten Lebens, auch im hohen Alter und auch bei einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit, widerspricht. Sie bevorzugen eine ambulante Versorgung. Hohe Bedeutung hat für den Magistrat (neben einer umfassenden Beratung zu den Möglichkeiten einer ambulanten pflegerischen Versorgung und deren Weiterentwicklung), dass pflegebedürftige Personen dringend erforderliche stationäre Pflege in Anspruch nehmen können. Dem Magistrat ist es daher wichtig mit den Einrichtungsträgern und Investoren in einem ständigen Dialog zu sein. Im Rahmen dieses Dialogs teilten die Investoren dem Magistrat mit, dass es langfristig überdurchschnittlich rentabel erscheint, Pflegeheime in Frankfurt zu errichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass eine kommunale Unterstützung kaum nachgefragt wird. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH bietet Interessierten Investoren Unterstützung beim Auffinden geeigneter Bauflächen an. Die bekannte Flächenknappheit im Stadtgebiet begrenzt allerdings die Möglichkeiten. Aus Sicht des Magistrats ist die Stadt Frankfurt unter Investoren ein begehrter Standort für Pflegeimmobilien. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit unterstützend bei der Neuerrichtung von Altenpflegeheimen einzugreifen. Gleichwohl können Hinweise bzw. Wünsche aus den Stadtteilen Impulse für das Entstehen weiterer vollstationärer Pflegeplätze setzen. Insbesondere die Ortsbeiräte können diesbezüglich Aktivitäten entwickeln und den Kontakt zu Investoren suchen und herstellen. Über die Anforderungen an einen geeigneten Pflegeheim-Standort können sich die interessierten Mitglieder der Ortsbeiräte bei den Einrichtungsträgern der bestehenden Pflegeheime im Ortsbezirk vor Ort informieren, so bspw. über baulich zulässige Gebäudegrößen, die mögliche technische Ausstattung mit Wasser/Abwasser oder Telekommunikation sowie die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Ortsbeirat 6 kann seinerseits auf die Investoren zugehen und Impulse für das Entstehen weiterer vollstationärer Pflegeplätze im Ortsbezirk 6 setzen. (1) Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung in Frankfurt a. M. nach Stadtteilen und Altersgruppen am 31.12.2015 (Quelle: Melderegister Frankfurt am Main) (2) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Bürgeramt, Statistik und Wahlen (Hrsg.), Materialien zur Stadtbeobachtung, Heft 19, Frankfurt am Main - Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2014, November 2015 (3) Die Pflegeheime benötigen diesen zur Inbetriebnahme (4) In Frankfurt am Main bspw. anthroposophisch, christlich, jüdisch, muslimisch.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2016OFOF 254/6Ortsbezirk 6: Stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige MenschenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2016VV 268Ortsbezirk 6: Stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige MenschenAnfrage
  3. 13. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 551Ortsbezirk 6: Stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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