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Elkenbachstraße Nr. 28

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 509

Betreff: Elkenbachstraße Nr. 28 Mit Baugenehmigungen vom 30.08.2012 und 29.01.2013 wurde für die Liegenschaft der Umbau des Mehrfamilienwohnhauses genehmigt. Die Baugenehmigungen umfassen neben der Neuerrichtung von vier Balkonen auch den Abbruch und die Wiedererrichtung des Dachgeschosses sowie den Ausbau des Spitzbodens, den Einbau einer Dachterrasse und den Neubau einer Gaube und wurden selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Erhaltungssatzung erteilt. Die Höhe des Gebäudes wird künftig in etwa der Höhe des Nachbargebäudes Nr. 30 entsprechen. Die Aufstockung um ein weiteres Geschoss wurde weder beantragt noch genehmigt. Dem Magistrat sind solche Planungen auch nicht bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2013OFOF 341/3Elkenbachstraße Nr. 28Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Februar 2013VV 618Elkenbachstraße Nr. 28Anfrage
  3. 8. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 509Elkenbachstraße Nr. 28
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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