Elkenbachstraße Nr. 28
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Elkenbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg18.11.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elkenbachstraße per E-MailBegründung
Das Haus Elkenbachstraße 28, ein Gründerzeithaus, wurde, nachdem alle Bewohner ausgezogen waren, im letzten Jahr aufwendig renoviert. Dabei wurde seine Fassade erhalten. Letzte Woche begannen hinter dicken Planen Dacharbeiten, die sich inzwischen als Abrissarbeiten erwiesen: das gesamte obere Stockwerk ist abgerissen worden. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
Antrag vom 31.01.2013, OF 341/3
Betreff: Elkenbachstraße Nr. 28 Das Haus Elkenbachstraße 28, ein Gründerzeithaus, wurde, nachdem alle Bewohner ausgezogen waren, im letzten Jahr aufwendig renoviert. Dabei wurde seine Fassade erhalten. Letzte Woche begannen hinter dicken Planen Dacharbeiten, die sich inzwischen als Abrissarbeiten erwiesen: das gesamte obere Stockwerk ist abgerissen worden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu fragen, ob für diesen Abriss eine Genehmigung vorlag bzw. ob die Baupläne zur Aufstockung des Hauses im Einklang mit der Erhaltungssatzung Ost des Nordends stehen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2013Sie sind hierOFOF 341/3Elkenbachstraße Nr. 28Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2013VV 618Elkenbachstraße Nr. 28Anfrage
- 8. April 2013Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 509Elkenbachstraße Nr. 28Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme